Wie wirkt sich die Kleinunternehmerregelung auf die Mehrwertsteuer aus?
Juni 17, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Günther Hering
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Robert Bergner und betreibe seit einiger Zeit ein kleines Online-Business, in dem ich handgefertigte Möbelstücke verkaufe. Bisher habe ich die Umsatzsteuer ganz normal abgeführt, da mein Umsatz jedoch unter der Grenze von 22.000 Euro im Jahr liegt, wurde mir geraten, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Ich bin mir jedoch unsicher, wie sich diese Regelung auf die Mehrwertsteuer auswirkt. Bisher habe ich meine Preise inklusive Umsatzsteuer angegeben und diese entsprechend abgeführt. Muss ich jetzt die Umsatzsteuer nicht mehr berechnen und abführen? Oder gibt es spezielle Regelungen, die ich beachten muss?
Ich mache mir Sorgen, dass ich etwas falsch machen könnte und am Ende Probleme mit dem Finanzamt bekomme. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen? Und welche Auswirkungen hat das für mich als Unternehmer?
Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen würden, damit ich in Zukunft keine Probleme mit der Mehrwertsteuer habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Bergner
Sehr geehrter Herr Bergner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kleinunternehmerregelung und deren Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer in Ihrem Online-Business. Ich helfe Ihnen gerne dabei, diese Fragen zu klären und Ihnen eine Lösung anzubieten, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es Unternehmern, die unterhalb der Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr liegen, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Das bedeutet, dass Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen dürfen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen.
Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, sollten Sie jedoch beachten, dass Sie auch keine Vorsteuer geltend machen können. Das bedeutet, dass Ihnen keine Erstattung der Umsatzsteuer für Ihre Einkäufe und Betriebsausgaben zusteht. Dies kann gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens zu finanziellen Nachteilen führen, da Sie die Vorsteuer nicht als Betriebsausgabe geltend machen können.
Um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, müssen Sie gegenüber Ihren Kunden explizit darauf hinweisen, dass Sie von der Regelung Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies sollte klar und deutlich auf Ihren Rechnungen vermerkt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass Sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr im Auge behalten und rechtzeitig reagieren, falls Sie diese überschreiten. In diesem Fall müssen Sie ab dem nächsten Jahr wieder Umsatzsteuer ausweisen und entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater oder einem Fachmann für Mehrwertsteuer in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und eventuelle Risiken zu minimieren. Mit der richtigen Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie die Kleinunternehmerregelung korrekt anwenden und keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Hering
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