Wie gehe ich vor, wenn ich eine Rechnung mit falscher Mehrwertsteuer erhalten habe?
März 7, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Hering
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Sophia Busch und betreibe ein kleines Einzelunternehmen im Bereich Online-Handel. Vor kurzem habe ich eine Rechnung von einem Lieferanten erhalten, auf der die Mehrwertsteuer falsch ausgewiesen ist. Statt des regulären Satzes von 19%, wurde mir ein Satz von 25% in Rechnung gestellt.
Diese falsche Berechnung der Mehrwertsteuer bereitet mir Sorge, da ich nicht sicher bin, wie ich in diesem Fall vorgehen soll. Sollte ich die Rechnung einfach bezahlen und die falsche Mehrwertsteuer akzeptieren oder gibt es Möglichkeiten, diese Korrektur anzufordern? Wie wirkt sich die falsch ausgewiesene Mehrwertsteuer auf meine Buchhaltung und Steuererklärung aus?
Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme und meine steuerlichen Pflichten korrekt erfülle. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, welche Schritte ich nun unternehmen sollte, um die falsche Mehrwertsteuer zu korrigieren und eine korrekte Rechnung zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Busch
Sehr geehrte Frau Busch,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf der Rechnung Ihres Lieferanten. Als Steuerberater für das Thema Mehrwertsteuer kann ich Ihnen gerne dabei helfen, diese Situation zu klären.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer korrekt sein sollte, da Sie als Unternehmerin diese ebenfalls gegenüber Ihren Kunden ausweisen müssen. In Ihrem Fall wurde jedoch ein falscher Steuersatz von 25% statt 19% in Rechnung gestellt, was bedeutet, dass die Berechnung der Mehrwertsteuer nicht korrekt ist.
In einer solchen Situation sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu Ihrem Lieferanten aufnehmen und ihn über den Fehler informieren. Bitten Sie ihn darum, eine korrigierte Rechnung auszustellen, auf der der richtige Mehrwertsteuersatz von 19% vermerkt ist. Es ist wichtig, dass Sie die falsche Rechnung nicht einfach bezahlen, da dies zu Problemen bei Ihrer eigenen Buchhaltung und Steuererklärung führen kann.
Sobald Sie die korrigierte Rechnung erhalten haben, können Sie diese in Ihrer Buchhaltung berichtigen und die falsche Mehrwertsteuer entsprechend korrigieren. Es kann auch sinnvoll sein, eine Kopie der korrigierten Rechnung für Ihre Unterlagen aufzubewahren, falls das Finanzamt später Fragen dazu hat.
In Bezug auf Ihre Steuererklärung ist es wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Durch die Korrektur der falschen Mehrwertsteuer auf Ihrer Rechnung stellen Sie sicher, dass Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt sind und Sie keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen dabei, die falsche Mehrwertsteuer zu korrigieren und eine korrekte Rechnung zu erhalten. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Hering
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