Kann ich die Mehrwertsteuer auch nachträglich korrigieren?
Mai 7, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Hering
Sehr geehrter Steuerberater,
ich habe kürzlich festgestellt, dass ich bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung einen Fehler gemacht habe und eine zu hohe Mehrwertsteuer abgeführt habe. Ich bin als Kleinunternehmer tätig und habe deshalb die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die Mehrwertsteuer nachträglich zu korrigieren und eine Rückerstattung zu erhalten.
Der Hintergrund ist, dass ich in den letzten Monaten vermehrt Ausgaben für mein Unternehmen getätigt habe, auf die ich Mehrwertsteuer gezahlt habe. Da ich jedoch die Umsatzsteuer nicht auf meinen Rechnungen ausweise, konnte ich diese nicht als Vorsteuer geltend machen. Durch meinen Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung habe ich nun zu viel Mehrwertsteuer abgeführt und stehe finanziell schlechter da als gedacht.
Meine Sorgen sind, dass ich aufgrund meines Fehlers nun finanzielle Einbußen habe und nicht weiß, wie ich die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten kann. Ich befürchte, dass mein Unternehmen dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte, da ich dringend auf die Rückerstattung angewiesen bin.
Daher meine Frage: Ist es möglich, die Mehrwertsteuer nachträglich zu korrigieren und eine Rückerstattung zu erhalten? Welche Schritte muss ich dafür einleiten und welche Unterlagen werden benötigt? Gibt es Fristen, die ich beachten muss, um die korrigierte Mehrwertsteuer zurückzuerhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Reimann
Lieber Herr Reimann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Korrektur Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung und der möglichen Rückerstattung zu viel gezahlter Mehrwertsteuer. Es ist durchaus möglich, Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren und eine Rückerstattung zu erhalten, auch als Kleinunternehmer.
Um die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, müssen Sie eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In dieser berichtigten Voranmeldung geben Sie die korrekten Zahlen an und weisen die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer aus. Es ist wichtig, dass Sie die Gründe für die Korrektur klar und verständlich darlegen und gegebenenfalls entsprechende Belege beifügen, um Ihre Angaben zu untermauern.
Als Kleinunternehmer sind Sie zwar von der Umsatzsteuer befreit, jedoch haben Sie weiterhin das Recht, Vorsteuer geltend zu machen, wenn Sie Eingangsrechnungen vorlegen können, auf denen Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Diese Vorsteuer können Sie dann mit der zu viel gezahlten Umsatzsteuer verrechnen und somit eine Rückerstattung erhalten.
Es gibt keine festen Fristen, innerhalb derer die Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen muss, jedoch sollten Sie dies zeitnah erledigen, um keine weiteren finanziellen Nachteile zu erleiden. Je schneller Sie handeln, desto eher erhalten Sie auch eine Rückerstattung.
Für die Korrektur Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung und die Rückerstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Dieser kann Sie professionell beraten, Ihnen bei der Erstellung der berichtigten Voranmeldung helfen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Korrektur Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung und der Rückerstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Hering
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