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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Welche Änderungen gibt es bei der EU-Mehrwertsteuer ab 2021?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich wende mich an Sie, da ich als Unternehmer mit dem Thema Mehrwertsteuer konfrontiert bin und unsicher bin, welche Änderungen ab 2021 auf uns zukommen. Bisher habe ich meine Geschäfte innerhalb der EU abgewickelt und die geltenden Mehrwertsteuervorschriften eingehalten. Jedoch habe ich gehört, dass es ab nächstem Jahr einige Änderungen geben wird, die sich auf die EU-Mehrwertsteuer auswirken könnten.

Ich mache mir Sorgen darüber, wie sich diese Änderungen auf meine geschäftlichen Aktivitäten auswirken werden und ob ich möglicherweise zusätzlichen bürokratischen Aufwand betreiben muss, um die neuen Regelungen einzuhalten. Es ist mir wichtig, dass ich rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen informiert bin, um mein Unternehmen entsprechend vorzubereiten und mögliche Risiken zu minimieren.

Daher meine Frage an Sie: Welche konkreten Änderungen gibt es bei der EU-Mehrwertsteuer ab 2021 und wie kann ich mich als Unternehmer darauf vorbereiten? Gibt es bestimmte Maßnahmen, die ich ergreifen sollte, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre fachkundige Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Kock

Friedhelm Sauer

Sehr geehrter Herr Kock,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Änderungen bei der EU-Mehrwertsteuer ab 2021. Es ist verständlich, dass Sie als Unternehmer besorgt sind und sich über die bevorstehenden Neuerungen informieren möchten, um Ihr Unternehmen entsprechend vorzubereiten. Ich helfe Ihnen gerne dabei und möchte Ihnen im Folgenden die wichtigsten Änderungen und möglichen Maßnahmen erläutern.

Ab dem 1. Juli 2021 tritt die sogenannte "Mehrwertsteuer-Digitalrichtlinie" der EU in Kraft. Diese Richtlinie hat zum Ziel, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu vereinfachen und zu harmonisieren. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die sogenannte "One-Stop-Shop"-Regelung (OSS). Mit der OSS können Unternehmer ihre Umsatzsteuererklärungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen und Warenlieferungen in einem EU-Mitgliedsstaat abgeben, anstatt in jedem einzelnen Mitgliedsstaat.

Um sich auf die OSS vorzubereiten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen für die Teilnahme an diesem Verfahren geeignet ist. Dazu gehören unter anderem die Registrierung für die OSS in dem EU-Mitgliedsstaat Ihrer Wahl sowie die Erfassung und Verarbeitung der entsprechenden Umsatzdaten in Ihrem Buchhaltungssystem. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die genauen Anforderungen informieren und gegebenenfalls rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen.

Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob Ihre derzeitigen Geschäftsprozesse und Verträge den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls anpassen. Auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter bezüglich der OSS und der neuen Regelungen kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die Änderungen informiert sind und diese korrekt umsetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderungen bei der EU-Mehrwertsteuer ab 2021 insbesondere die Einführung der OSS betreffen, die es Unternehmern ermöglicht, ihre Umsatzsteuererklärungen für grenzüberschreitende Geschäfte in einem EU-Mitgliedsstaat abzugeben. Um sich auf diese Neuerung vorzubereiten, sollten Sie sich frühzeitig über die Anforderungen informieren, gegebenenfalls Ihr Unternehmen dafür fit machen und Ihre Geschäftsprozesse entsprechend anpassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Sauer, Steuerberater

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