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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Muss ich als Kleinunternehmer auch Mehrwertsteuer abführen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Max Vöss und bin seit einigen Jahren als Kleinunternehmer tätig. In meinem Unternehmen verkaufe ich handgefertigte Möbelstücke und erziele damit einen Umsatz von unter 22.000 Euro im Jahr. Bisher habe ich keine Mehrwertsteuer auf meine Produkte ausgewiesen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben.

Nun habe ich von anderen Kleinunternehmern gehört, dass ich möglicherweise doch Mehrwertsteuer abführen muss, obwohl ich als Kleinunternehmer gelte. Diese Information hat mich verunsichert und ich frage mich, ob ich bisher falsch gehandelt habe und ob ich möglicherweise Steuern nachzahlen muss.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Kleinunternehmer wie ich tatsächlich Mehrwertsteuer abführen müssen und ob ich in der Vergangenheit Fehler gemacht habe, indem ich keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben habe. Falls dies der Fall ist, welche Schritte müsste ich nun unternehmen, um meine steuerliche Situation zu korrigieren?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da ich mir große Sorgen mache und Klarheit in dieser Angelegenheit benötige.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Vöss

Günther Hering

Sehr geehrter Herr Vöss,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberater im Bereich Mehrwertsteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über Ihre steuerliche Situation machen, insbesondere wenn es um die Abführung von Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer geht.

Als Kleinunternehmer gelten Sie gemäß § 19 UStG, wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. In Ihrem Fall, da Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt, sind Sie tatsächlich als Kleinunternehmer eingestuft.

Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, das bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Dies gilt solange Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Sollten Sie jedoch versehentlich Mehrwertsteuer ausgewiesen haben oder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben, obwohl Sie als Kleinunternehmer gelten, sollten Sie umgehend mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. In der Regel können solche Fehler korrigiert werden, indem Sie eine Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen oder eine sogenannte Nullmeldung abgeben.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre steuerliche Situation ordnungsgemäß korrigieren, um eventuelle Steuernachzahlungen oder Bußgelder zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, empfehle ich Ihnen, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Günther Hering

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