Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Muss ich als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer ausweisen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Jürgen Brandes und betreibe ein kleines Online-Business, in dem ich handgefertigte Produkte verkaufe. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit. Bisher habe ich daher keine Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen.

Nun habe ich jedoch gehört, dass es unter bestimmten Umständen sinnvoll sein kann, die Mehrwertsteuer freiwillig auszuweisen. Ich frage mich, ob dies für mein Unternehmen von Vorteil sein könnte und ob es überhaupt möglich ist, die Mehrwertsteuer nachträglich in Rechnungen anzuführen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die Nichtausweisung der Mehrwertsteuer möglicherweise unattraktiv für größere Geschäftskunden bin, die darauf angewiesen sind, die Vorsteuer geltend zu machen. Andererseits befürchte ich, dass die Ausweisung der Mehrwertsteuer zu höheren Preisen führen könnte und meine Kunden abschrecken könnte.

Können Sie mir bitte erklären, welche Vor- und Nachteile es für mich als Kleinunternehmer hat, die Mehrwertsteuer auszuweisen? Gibt es Möglichkeiten, die Vorsteuer geltend zu machen, auch wenn ich keine Mehrwertsteuer ausweise? Und wie sieht es rechtlich aus, wenn ich mich dazu entscheide, die Mehrwertsteuer in Zukunft auf meinen Rechnungen anzuführen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Brandes

Friedhelm Sauer

Lieber Jürgen Brandes,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mehrwertsteuer und zur Ausweisung auf Ihren Rechnungen in Bezug auf Ihr Online-Business als Kleinunternehmer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob es sinnvoll sein könnte, die Mehrwertsteuer freiwillig auszuweisen und welche Auswirkungen dies auf Ihr Unternehmen haben könnte.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind und daher keine Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen. Dies bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, was insbesondere für kleinere Unternehmen eine Erleichterung darstellen kann.

Allerdings gibt es Situationen, in denen es durchaus sinnvoll sein kann, die Mehrwertsteuer freiwillig auszuweisen. Zum Beispiel können größere Geschäftskunden, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, darauf angewiesen sein, die Vorsteuer aus den Rechnungen geltend zu machen. Wenn Sie also die Mehrwertsteuer ausweisen, könnten Sie attraktiver für solche Kunden werden und Ihre Absatzmöglichkeiten erweitern.

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die Ausweisung der Mehrwertsteuer zu höheren Preisen führt und potenzielle Kunden abschreckt. Es ist daher wichtig, die möglichen Auswirkungen auf Ihre Kunden und Ihr Geschäft genau abzuwägen, bevor Sie sich für die freiwillige Ausweisung der Mehrwertsteuer entscheiden.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen, ist es wichtig, dies korrekt zu tun und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten und dass Sie die Mehrwertsteuer korrekt berechnen und ausweisen.

Es ist auch möglich, dass Sie als Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend machen können, selbst wenn Sie keine Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und es empfiehlt sich, dies mit einem Steuerberater zu klären.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Frage, ob Sie die Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen sollten, von verschiedenen Faktoren abhängt und sorgfältig abgewogen werden sollte. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die für Sie beste Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Friedhelm Sauer

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Mehrwertsteuer

Friedhelm Sauer