Wie verhalte ich mich bei Krankheits- und Urlaubstagen in der Lohnabrechnung?
Oktober 6, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Claudia Köhler
Sehr geehrte Lohnabrechnungs-Experten,
ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen und bin für die Lohnabrechnung zuständig. In letzter Zeit habe ich immer wieder Probleme damit, wie ich mich bei Krankheits- und Urlaubstagen in der Lohnabrechnung verhalten soll.
Bisher habe ich immer die Krankheits- und Urlaubstage der Mitarbeiter einfach von der Gesamtzahl der Arbeitstage abgezogen, um die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden zu berechnen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das so richtig ist und ob ich möglicherweise etwas falsch mache.
Ich mache mir Sorgen, dass ich Fehler bei der Lohnabrechnung mache und dadurch möglicherweise rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen entstehen könnten. Deshalb wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, wie ich mich korrekt bei Krankheits- und Urlaubstagen in der Lohnabrechnung verhalten sollte.
Gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, die ich beachten muss? Sollte ich für Krankheits- und Urlaubstage die Stunden wirklich einfach von der Gesamtzahl der Arbeitstage abziehen? Gibt es vielleicht eine andere, bessere Methode, um die Stunden zu berechnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Neumann
Sehr geehrte Frau Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Lohnabrechnung im Zusammenhang mit Krankheits- und Urlaubstagen. Es ist wichtig, dass Sie sich über dieses Thema informieren, um mögliche Fehler in der Abrechnung zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen zu verhindern.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Sie bei der Berechnung der Arbeitsstunden für Krankheits- und Urlaubstage beachten müssen. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder während eines genehmigten Urlaubs Anspruch auf Vergütung. Das bedeutet, dass Sie die Stunden, die ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht arbeiten kann, dennoch bezahlen müssen.
In der Lohnabrechnung sollten Sie daher die Arbeitsstunden für Krankheits- und Urlaubstage nicht einfach von der Gesamtzahl der Arbeitstage abziehen, um die tatsächlich geleisteten Stunden zu ermitteln. Stattdessen sollten Sie die Krankheits- und Urlaubstage separat erfassen und die Stunden entsprechend vergüten.
Für die Berechnung der Stunden bei Krankheit gelten in der Regel die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Demnach haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Für die Berechnung der Arbeitsstunden bei Krankheit können Sie sich an den durchschnittlichen täglichen Arbeitsstunden des Mitarbeiters orientieren.
Für Urlaubstage gilt, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs Anspruch auf ihre reguläre Vergütung haben. Sie sollten also die Stunden, die ein Mitarbeiter während seines Urlaubs normalerweise arbeiten würde, entsprechend vergüten.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen und sicherstellen, dass Ihre Lohnabrechnungen korrekt sind. Sollten Sie unsicher sein, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Lohnabrechnung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler
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