Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Selständig und Firma im Ausland eröffnen

Ich bin Selbständig und ich der Offshore Branche tätig und mehr als 180 Tage im Jahr nich in DE. Ich habe eine Frau und ein Haus in DE. Wenn ich dann aber mal frei habe fahre ich mit meiner Frau in den Urlaub nach Malta bis ich wieder Arbeiten muss oder irgenwas in DE zu erledigen ist.

Da ich mehere Personen kenne, die auf Malta leben und dort auch Ihren Firmensitz hben wollte ich gerne Wissen ob das für mich auch Möglich ist meinen Firmensitz nach Malta zu verlegen. Das Problem sehe ich aber in meiner Frau da, Sie ja mehr oder weniger in De leben wird.

Wie würde sich das Gestalten wenn ich mein Gewerbe in DE abmelde ?

Wo wäre ich steuerpflichtig wenn ich eine Firma in Malta eröffne und meine Frau in DE lebt ?
Kann ich mich dort auch anstellen und einfach Gehalt beziehen in Deutschland ?
Kann man einfach seinen Erstwohnsitz ändern und meldet diesen in Malta an ?
Was passiert wenn ich michdan in De aufhalte ?
Muss ich meine Erstwohnsitz einfach nach Malta verlegen und bin aus der deutschen Steuer raus ?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

In Ihrem Fall muss man trennen zwischen einem möglichen Sitz der Firma und Ihrem Wohnort.

Selbstverständlich können Sie im Rahmen der Niederlassungsfreiheit den Firmensitz jederzeit nach Malta verlegen mit dem Ergebnis, dass Ihre Firma in Malta steuerpflichtig wird. Allerdings ist fraglich, ob nicht auch gleichzeitig eine Steuerpflicht in Deutschland besteht, da man durchaus annehmen kann, dass die Firma in Ihrem Haus in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält. Damit hat Ihre Firma dann zwei Steuerpflichten, eine in Malta, eine in Deutschland. Zwar gibt es Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, aber die sind bewusst nicht komplett effektiv, so dass Ihre Firma mindestens Teile des Einkommens in Deutschland und Malta versteuern muss. Und Sie brauchen 2 Steuererklärungen, um beiden Pflichten nachzukommen. Ob der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag steht, müssen Sie für sich selbst beurteilen.

Persönlich reicht es für Sie nicht, lediglich den Wohnsitz umzumelden. Neben dem Wohnsitz ist bereits ausreichend, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht. Bei Verheirateten mit eigenem Haus in Deutschland sehe ich wenig Chancen, eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden.

Es mag Möglichkeiten geben, hier zu Gestaltungen zu kommen, die Ihr Ziel erreichen, aber das wird ein größeres Projekt, für das Sie einen Kollegen konsultieren sollten, der in deutschem und maltesischem Steuerrecht firm ist. Sie können so jemanden über den Steuerberatersuchservice auf www.dstv.de finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver

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Experte für Grenzgänger

Oliver Burchardt