Private Einlage in deutsche UG
Oktober 21, 2019 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren, ich führe in der Schweiz ein Einzelunternehmen und zahle mir aus diesem mein Einkommen auf mein privates deutsches Bankkonto (da ich auch in Deutschland lebe). Weiterhin habe ich in Deutschland letztes Jahr eine UG gegründet. 2018 habe ich mir auf das deutsche Bankkonto 65`000 Euro überwiesen, 40`000 habe ich davon auf das deutsche Firmenkonto für Lager/Büromieten und Maschienenanschaffung eingezahlt. Kann ich diese private Investition in meiner Einkommensteuer einfließen lassen oder geltend machen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Leider sind die Sachverhaltsangaben sehr dürftig, deswegen kann ich nur einen groben Überblick geben.
Wenn Sie Ihrer UG Kapital zur Verfügung stellen, handelt es sich in der Regel entweder um Anschaffungskosten einer Beteiligung oder um ein Darlehen.
Die Anschaffungskosten einer Beteiligung wirken sich später, bei Liquidation oder Veräußerung, steuerlich aus, eine Darlehenshingabe wirkt sich durch gegebenenfalls durch Zinszahlungen Zinsen aus, die zu deklarieren wären.
Zu beachten ist, dass Leistungen des Gesellschafters gegebenenfalls auf den steuerlichen Einlagekonto der UG zu verbucen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres) , es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des StBerG https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/
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