Nichtrückkehrtage
April 11, 2019 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Nichtrückkehrtage als Grenzgänger Ansässigkeitsstaat Deutschland zu Arbeitsstaat Schweiz:
Gelten die Tage mit Übernachtung in Deutschland im Zuge einer Dienstreise zu den Nichtrückkehrtagen? Oder sind Dienstreisen nach Deutschland ausgenommen von den Nichtrückkehrtagen?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Es kommt hierbei auf die Anzahl der Übernachtungen an, egal ob diese aufgrund privater Veranlassung oder in Zusammenhang mit einer Dienstreise verursacht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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