Inwiefern beeinflusst die Pendlerpauschale die Besteuerung von Grenzgängern?
September 28, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Thomas Schottmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Paul Altmayer und arbeite als Grenzgänger in der Schweiz. In der Vergangenheit habe ich immer von der Pendlerpauschale profitiert und diese in meiner Steuererklärung angegeben. Doch in letzter Zeit habe ich gehört, dass sich die Regelungen zur Pendlerpauschale geändert haben und ich bin mir unsicher, wie sich dies auf meine Besteuerung als Grenzgänger auswirkt.
Bisher habe ich die Pendlerpauschale genutzt, um meine Fahrtkosten zwischen meinem Wohnort in Deutschland und meinem Arbeitsplatz in der Schweiz steuerlich geltend zu machen. Dadurch konnte ich meine Steuerlast reduzieren und habe mich finanziell entlastet gefühlt. Allerdings habe ich nun gehört, dass die Pendlerpauschale nur noch für Arbeitnehmer in Deutschland gilt und für Grenzgänger möglicherweise nicht mehr anwendbar ist.
Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die Änderung der Regelungen zur Pendlerpauschale plötzlich mit einer höheren Steuerlast konfrontiert sein könnte. Ich frage mich, ob ich weiterhin Fahrtkosten zwischen meinem Wohnort in Deutschland und meinem Arbeitsplatz in der Schweiz geltend machen kann oder ob ich auf andere steuerliche Vergünstigungen zurückgreifen muss, um meine Steuerlast zu reduzieren.
Können Sie mir bitte erklären, inwiefern die Pendlerpauschale die Besteuerung von Grenzgängern beeinflusst und welche Alternativen es gibt, um meine Fahrtkosten steuerlich absetzen zu können? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Altmayer
Sehr geehrter Herr Altmayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Pendlerpauschale als Grenzgänger in der Schweiz. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und unsicher sind, wie sich die Änderungen der Regelungen zur Pendlerpauschale auf Ihre Besteuerung auswirken.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass die Pendlerpauschale weiterhin für Grenzgänger in Deutschland gilt. Als Grenzgänger haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, Ihre Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort in Deutschland und Ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz steuerlich geltend zu machen. Die Pendlerpauschale dient dazu, die Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit steuerlich anzuerkennen und somit Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die Sie als Grenzgänger beachten sollten. Zum einen müssen Sie darauf achten, dass die Pendlerpauschale nur für Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz gilt. Kosten für andere Fahrten, beispielsweise für Dienstreisen oder private Fahrten, können nicht mit der Pendlerpauschale abgesetzt werden.
Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Höhe der Pendlerpauschale. Diese beträgt aktuell 0,30 Euro pro Kilometer für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Ihrem Wohnort in Deutschland und Ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Es ist wichtig, dass Sie die gefahrenen Kilometer genau dokumentieren, um die Pendlerpauschale korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben zu können.
Sollten Sie dennoch Bedenken haben, dass die Pendlerpauschale allein nicht ausreicht, um Ihre Fahrtkosten angemessen zu berücksichtigen, gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit von Verpflegungskosten oder die Nutzung von anderen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger stehen.
Insgesamt können Sie also weiterhin die Pendlerpauschale als Grenzgänger in der Schweiz nutzen, um Ihre Fahrtkosten steuerlich abzusetzen. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren und Ihre Steuererklärung entsprechend vorbereiten, um von den steuerlichen Vergünstigungen als Grenzgänger zu profitieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schottmann
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