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Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Existenzgründung Grenzgänger Wohnhaft in D Arbeit in L Gewerbe in Fragezeichen

Guten Tag,

ich wohne in Deutschland und arbeite Vollzeit in Luxemburg. Neben der Arbeit möchte ich im Internet Waren ein- und verkaufen (Amazon, Ebay).

Wieviel Euro darf ich in Deutschland nebenbei verdienen, ohne mein Hauptgehalt in Deutschland versteuern zu müssen? Oder ist es sinnvoller in Luxemburg ein Gewerbe anzumelden und die Waren von dort zu vertreiben?

Vielen Dank vorab!

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Für die Frage, wo das Gehalt aus Ihrer Arbeit versteuert wird, ist irrelevant, wie hoch es ist.

Nach Art. 14 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland - Luxemburg (DBA) hat Luxemburg das alleinige Besteuerungsrecht daran, da Sie die Tätigkeit in Luxemburg ausüben. Zusätzlich Einkünfte ändern daran nichts.

Sie müssen in der Konstellation allerdings in Deutschland eine komplette Steuererklärung abgeben, in der Sie neben den Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb auch die Einkünfte aus Luxemburg erklären. Das DBA untersagt zwar eine Doppelbesteuerung der luxemburgischen Einkünfte in Deutschland, allerdings erlaubt es die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts. Der deutsche Steuersatz wird fiktiv so berechnet, als ob die luxemburgischen Einkünfte in Deutschland besteuert würden.

Ein Beispiel:
Sie verdienen in Luxemburg 50.000 EUR und aus dem Gewerbe nochmal 10.000 EUR. Jetzt geht der deutsche Fiskus hin und ermittelt auf das Gesamteinkommen einen (für Zwecke dieses Beispiels!) durchschnittlichen Steuersatz von 25%. Sie zahlen also 2.500 EUR Steuern in Deutschland (25% von 10.000 EUR) auch wenn der durchschnittliche Steuersatz auf 10.000 EUR ebenfalls angenommen nur 10% betragen würde.

Übrigens macht Luxemburg das Gleiche mit den Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Deutschland.

Im Ergebnis zahlen Sie also in beiden Ländern doch Steuern auf den Gewerbebetrieb.

Es kann daher eine Überlegung wert sein, ob das Gewerbe nicht in Luxemburg betrieben werden sollte, weil es sein kann, dass die Gesamtbelastung mit Steuern dann geringer ist. Das sollten Sie mit einem Kollegen besprechen und durchrechnen lassen. Gerne stehe ich Ihnen für eine solche weitergehende Beratung zur Verfügung. Wenn Sie das lieber mit einem Kollegen vor Ort besprechen wollen, finden beim dstv.de einen Steuerberatersuchdienst, um Kollegen mit Fachkenntnissen im luxemburgischen Steuerrecht zu finden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Frage der Steuerbelastung nur eine Komponente sein sollte, wenn es um die Frage geht, wo ein Gewerbe angesiedelt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt

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Oliver Burchardt