Welches Gewerbe anmelden?
April 5, 2016 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerne selbständig machen mit einer Diesntleistung im Kosmetikbereich, im eigenen Haus. Es soll erstmal nur nebenberuflich sein, ich bin beim Mann familienversichert und erwarte einen Umsatz am Anfang der Eröffnung von 1000€ monatlich. Eröffnung soll 1.10.16 sein. Im Folgejahr werde ich höchstwahrscheinlich über den Umsatz vom 17500€ kommen.
Nun meine Frage: Mein Mann arbeitet Vollzeit, ich hab einen Minijob, möchte gerne die erste Zeit noch familienversichert sein... Welches Gewerbe empfiehlt sich da für mich eher? Mit Kleingewerbe starten oder doch gleich normal?
Ausgaben für die Gründung beginnen die nächsten Wochen, sollt da dann schon ein Gewerbe angemeldet sein? Eröffnung ist wie oben geschrieben am 1.10.16.
Vielen Dank schon mal.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Einsatzes kann ich Sie wie folgt orientieren, um weitere Beratungen -am besten vor Ort- einzuholen:
Steuerliche Komponente:
- Steuerlich ist ein Gewerbe ein Gewerbe, egal ob "Kleingewerbe" oder "normal". Es gibt hier keine "Wahlmöglichkeit". Sie müssen dem Finanzamt die Tätigkeit durch Senden des "Steuerlichen Fragebogens für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit" anzeigen und melden. Dies bereits mit Aufnahme mit den ersten Vorbereitungshandlungen. Ebenfalls ist das Gewerbeamt zu informieren.
Sie haben einen Freibetrag von EUR 24.500,00 GEWINN (nicht Umsatz) für die Gewerbesteuer.
- Sollten Sie die Tätigkeit im eigenen Haus (Eigentum, nicht Miete) in einem eigenen Raum betreiben, so ist darauf hinzuweisen, dass dieser bei Überschreiten gewisser Wertgrenzen zwingend Betriebsvermögen wird und somit Wertsteigerungen im Grund und Boden und Gebäude bei späterer Aufgabe der Tätigkeit als Aufgabegewinn zu versteuern sind.
- Umsatzsteuerlich gibt es wie von Ihnen angedeutet die Kleinunternehmerregelung. Sie beschreiben, dass Sie langfristig die Grenze überschreiten, so dass zu überlegen wäre, gleich auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, so dass Sie ggf. aus Anschaffungen/Bezügen die Vorsteuer abziehen können.
Krankenversicherung:
Dies müssen Sie unbedingt anhand konkreter Planzahlen (Umsatz und Gewinn) vorab mit der Krankenkasse abstimmen. Sie können aber nur dann in der Familienversicherung bleiben, wenn die Summe aus Minijob und nebenberuflich selbständiger Tätigkeit 1/7 der monatlichen Bezugsgrösse, in 2016 sind dies EUR 415 GEWINN pro Monat (nicht Umsatz) nicht übersteigt.
Sind Sie aber im Prinzip später hauptberuflich selbständig tätig, scheiden Sie -ggf. rückwirkend- aus der Familienversicherung aus. Nach Ihren Schilderungen würde ich schätzen, dass Sie spätestens wenn es richtig läuft, nicht mehr in der Familienversicherung bleiben können. Klären Sie dies mit Ihrer Krankenversicherung vorab, da es für die Abgrenzung nebenberuflich/hauptberuflich verschiedene Zeit/Gewinn-Kriterien gelten, die den Rahmen hier sprengen würden.
Wenn Ihnen also die Familienversicherung wichtig ist, sollten Sie das Gewerbe auf "kleiner Flamme" halten....
Ich hoffe, ich konnte Sie für weitere Recherchen hilfreich orientieren!
MfG
StB Patrick Färber
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