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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Rechtsformen für Existenzgründer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich plane gerade meine Existenzgründung und stehe vor der Entscheidung, welche Rechtsform für mein Unternehmen am besten geeignet ist. Ich habe mich bereits mit verschiedenen Optionen wie der Einzelunternehmung, der GmbH und der UG auseinandergesetzt, bin mir jedoch unsicher, welche steuerlichen Unterschiede es zwischen den verschiedenen Rechtsformen gibt.

In meinem konkreten Fall plane ich, eine kleine Beratungsfirma im Bereich Online-Marketing zu gründen. Da ich als Existenzgründer noch nicht über allzu große finanzielle Mittel verfüge, tendiere ich momentan dazu, eine Einzelunternehmung oder eine UG zu gründen. Ich habe gehört, dass die steuerlichen Belastungen je nach Rechtsform variieren können und möchte daher sicherstellen, dass ich die bestmögliche Entscheidung treffe.

Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich die steuerlichen Auswirkungen nicht vollständig durchschaue und möglicherweise in Zukunft unerwartete Steuerbelastungen auf mich zukommen könnten. Daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir die steuerlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsformen für Existenzgründer erläutern könnten. Gibt es beispielsweise Unterschiede bei der Besteuerung des Gewinns, der Umsatzsteuer oder der Sozialversicherungsbeiträge?

Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mia Bahr

Fanni Siebert

Sehr geehrte Frau Bahr,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsformen für Existenzgründer. Es ist verständlich, dass Sie als angehende Unternehmerin Unsicherheiten haben und sicherstellen möchten, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Wahl der Rechtsform einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Belastung Ihres Unternehmens haben kann. Bei der Einzelunternehmung handelt es sich um die einfachste und gängigste Form der Unternehmensgründung. Als Einzelunternehmerin sind Sie selbstständig und haften persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. In steuerlicher Hinsicht werden die Gewinne aus Ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmerin mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die UG (Unternehmergesellschaft) hingegen sind Kapitalgesellschaften und bieten den Vorteil einer beschränkten Haftung, d.h. Ihr persönliches Vermögen ist in der Regel vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt. Bei diesen Rechtsformen erfolgt die Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft, was zu einer möglicherweise niedrigeren Steuerbelastung führen kann. Allerdings sind die Gründungskosten und die laufenden Verwaltungskosten bei einer GmbH oder UG in der Regel höher als bei einer Einzelunternehmung.

In Bezug auf die Umsatzsteuer müssen Sie als Unternehmerin mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 22.000 Euro Umsatzsteuer abführen. Bei der Einzelunternehmung werden die Umsatzsteuern in der Regel quartalsweise an das Finanzamt abgeführt, während bei der GmbH oder UG die Umsatzsteuer monatlich abgeführt werden muss.

Was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, so sind Sie als Einzelunternehmerin selbstständig und müssen daher selbst für Ihre Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Bei einer GmbH oder UG sind Sie in der Regel als Geschäftsführerin angestellt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht wie ein Arbeitnehmer.

Es ist wichtig, dass Sie sich von einem erfahrenen Steuerberater oder einer Steuerberaterin individuell beraten lassen, um die für Sie optimale Rechtsform zu wählen. Jeder Fall ist einzigartig und es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, welche Rechtsform die beste ist. Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin wird Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick über die steuerlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsformen geben konnte. Zögern Sie nicht, sich bei weiteren Fragen an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Fanni Siebert

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