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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Welche Unterlagen muss ich für die Steuererklärung als Existenzgründer vorbereiten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Paula Bittner und habe vor kurzem mein eigenes Unternehmen gegründet. Ich stehe jetzt vor der Herausforderung, zum ersten Mal eine Steuererklärung als Existenzgründer vorzubereiten. Leider fehlt mir noch die nötige Erfahrung und Expertise, um alle erforderlichen Unterlagen korrekt zusammenzustellen.

Ich habe in meinem ersten Geschäftsjahr Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit erzielt, aber auch Ausgaben für die Anschaffung von Arbeitsmitteln und Büroausstattung gehabt. Zudem habe ich Geschäftsfahrten unternommen und möchte diese geltend machen. Darüber hinaus habe ich Investitionen getätigt und möchte wissen, wie ich diese steuerlich berücksichtigen kann.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise wichtige Belege und Dokumente vergessen könnte, die für die Steuererklärung relevant sind. Zudem möchte ich sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfe und keine Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung mache.

Deshalb meine Frage an Sie: Welche Unterlagen muss ich als Existenzgründer für die Steuererklärung vorbereiten? Welche Belege sind wichtig und welche Angaben sind erforderlich, um meine steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen? Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss, und welche steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten stehen mir als Existenzgründer zur Verfügung?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Bittner

Fanni Siebert

Sehr geehrte Frau Bittner,

ich freue mich, dass Sie sich für meine Online-Sprechstunde entschieden haben und danke Ihnen für Ihre detaillierte Fragestellung. Als frischgebackene Existenzgründerin ist es verständlich, dass Sie sich bei der Vorbereitung Ihrer ersten Steuererklärung unsicher fühlen. Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite und helfe Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen korrekt zusammenzustellen.

Zunächst einmal möchte ich Sie beruhigen: Sie haben bereits den ersten Schritt in die richtige Richtung getan, indem Sie sich Gedanken über Ihre steuerlichen Pflichten machen. Als Existenzgründerin müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt offenlegen und Ihre Steuern ordnungsgemäß deklarieren.

Für die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung als Existenzgründerin sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): In der EÜR erfassen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben aus der selbstständigen Tätigkeit. Diese dient als Grundlage für die Einkommensteuererklärung und sollte sorgfältig geführt werden.

2. Belege für Einnahmen: Sämtliche Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dokumentiert werden. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen und Zahlungseingänge.

3. Belege für Ausgaben: Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit stehen, sollten belegt und dokumentiert werden. Dazu zählen beispielsweise Anschaffungskosten für Arbeitsmittel, Büroausstattung, Geschäftsfahrten, Miete für Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge etc.

4. Belege für Investitionen: Falls Sie größere Investitionen getätigt haben, wie beispielsweise die Anschaffung von Maschinen oder Fahrzeugen, sollten auch diese Belege für die Steuererklärung bereitgehalten werden.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Belege und Dokumente sorgfältig aufbewahren und geordnet ablegen, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Ihre Angaben in der Steuererklärung vollständig und korrekt sind, um mögliche Fehler zu vermeiden.

In Bezug auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten als Existenzgründerin gibt es verschiedene Optionen, wie beispielsweise die Nutzung von Abschreibungen für Investitionen, die Inanspruchnahme von Betriebsausgabenpauschalen oder die Berücksichtigung von Geschäftsfahrten als Betriebsausgaben. Gerne stehe ich Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung, um individuelle Steuersparpotenziale für Ihr Unternehmen zu ermitteln.

Zu guter Letzt sollten Sie die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung im Auge behalten. Als Existenzgründerin haben Sie in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, Ihre Steuererklärung einzureichen. Bei Bedarf können Sie jedoch eine Fristverlängerung beantragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Fanni Siebert, Steuerberaterin

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