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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Wie kann ich Betriebsausgaben steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Gerda Lang und bin gerade dabei, mein eigenes Unternehmen zu gründen. Ich habe viele Fragen zum Thema Betriebsausgaben und wie ich diese steuerlich geltend machen kann. Momentan stehe ich noch ganz am Anfang und habe daher noch nicht viel Erfahrung mit dem Thema Steuern.

In meinem Unternehmen fallen bereits einige Ausgaben an, wie zum Beispiel die Miete für mein Büro, die Anschaffung von Büromaterial und die Kosten für meine Website. Ich frage mich, wie ich diese Ausgaben am besten dokumentiere und welche Belege ich dafür aufbewahren muss. Auch interessiert mich, ob es Unterschiede bei der steuerlichen Geltendmachung von Betriebsausgaben gibt, je nachdem in welcher Rechtsform mein Unternehmen gegründet wurde.

Meine größte Sorge ist, dass ich etwas falsch mache und dadurch steuerliche Nachteile entstehen könnten. Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir genauer erklären könnten, welche Betriebsausgaben überhaupt steuerlich absetzbar sind und welche Voraussetzungen ich dafür erfüllen muss. Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss, um Betriebsausgaben in meiner Steuererklärung anzugeben?

Ich freue mich sehr auf Ihre Expertise und hoffe, dass Sie mir dabei helfen können, meine Betriebsausgaben korrekt und effektiv steuerlich geltend zu machen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Lang

Fanni Siebert

Sehr geehrte Frau Lang,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Betriebsausgaben und deren steuerlicher Geltendmachung bei der Existenzgründung Ihres Unternehmens. Ich verstehe, dass es am Anfang einer Selbstständigkeit viele Unsicherheiten gibt und es wichtig ist, die steuerlichen Aspekte richtig zu verstehen, um keine Nachteile zu erleiden. Gerne gebe ich Ihnen an dieser Stelle ausführliche Informationen und Tipps, wie Sie Ihre Betriebsausgaben korrekt dokumentieren und steuerlich absetzen können.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise die Miete für Ihr Büro, die Anschaffung von Büromaterial, die Kosten für Ihre Website, aber auch Fahrtkosten, Telefon- und Internetkosten, Werbekosten und Versicherungsbeiträge. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen gut auf, idealerweise in einem ordentlichen Ablagesystem oder digital auf Ihrem Computer.

Bei der steuerlichen Geltendmachung von Betriebsausgaben gibt es grundsätzlich keine Unterschiede je nach Rechtsform Ihres Unternehmens. Sowohl bei einem Einzelunternehmen, einer GmbH, einer UG oder einer GbR können Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst sind und keine privaten Kosten sind. Zudem müssen die Ausgaben angemessen sein, das heißt, sie müssen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Um Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung anzugeben, gibt es keine speziellen Fristen. Sie können die Ausgaben im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Es ist jedoch ratsam, die Belege und Rechnungen zeitnah zu dokumentieren und aufzubewahren, um bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt alles ordnungsgemäß nachweisen zu können.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen Sicherheit im Umgang mit Ihren Betriebsausgaben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Existenzgründung und der steuerlichen Abwicklung Ihrer Betriebsausgaben.

Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Siebert

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Fanni Siebert