Steuerliche Behandlung Ehegatte bei Auslandsentsendung
April 15, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich bin von meinem deutschen Arbeitgeber für drei Jahre ins außereuropäische Ausland entsendet. Ich habe in D noch einen Wohnsitz und bin unbeschränkt steuerpflichtig. Es existiert ein DBA mit dem Entsendestaat und ich halte mich länger als 185 Tage dort auf, das Besteuerungsrecht wird dem ausländischen Staat zugewiesen und ich zahle hier auch Einkommenssteuer.
Nun zur Frage: meine Ehefrau hat mich zunächst begleitet, wird aber jetzt alleine nach Deutschland zurückkehren und dort eine Tätigkeit aufnehmen. Was bedeutet dies aus steuerlicher Sicht? Wird dann nur ihr Einkommen in D versteuert oder hat das auch irgendeinen Einfluß auf meine steuerliche Situation während der Entsendung? Welche Steuerklasse käme bei meiner Frau dann zum tragen? Momentan bin ich in der Klasse 3, zahle ja aber keine Steuer in D. Könnte dann meine Frau in die 3?
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtung des Honorareinsatzes beantworten.
Unter der Voraussetzung, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind haben die Einkünfte Ihrer Frau keinen Einfluss auf die Besteuerung Ihrer Einkünfte im Ausland.
Grundsätzlich könnten Sie bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland weiterhin mit Ihrer Frau zusammen veranlagt werden. Allerdings werden in der Regel Ihre ausländischen Einkünfte bei der Berechnung Ihres gemeinsamen Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Das führt dann dazu, dass das inländische Einkommen (Einkünfte Ihrer Frau) höher besteuert werden. Sie könnte theoretisch die Steuerklasse 3 nehmen. In dem Fall müssten Sie aufgrund des Progressionsvorbehaltes allerdings mit einer Steuernachzahlung rechnen, weil der Lohnsteuerabzug bei Klasse 3 natürlich geringer ist. Erst im Rahmen der Steuerveranlagung würde erst ihr persönlicher Steuersatz zur Anwendung kommen. Ich würde daher empfehlen, eher in die Steuerklassenkombination IV/IV zu wechseln. Dann ist der Lohnsteuerabzug für Ihre Frau gleich höher und eine Nachzahlung ist unwahrscheinlicher.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?