buchführungspflicht
Januar 5, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von Tobias Heinrich
sehr geehrte damen und herren
ich habe vom Finanzamt einen brief bekommen, dass ich ab 2015 eine buchführungspflicht habe
und dass ich in 4 wochen eine ausfertigung der eröffnungsbilanz zu übersenden habe
nun meine fragen dazu:
was ist eine buchführungspflicht und eine eröffnungsbilanz, welche informationen muss ich ans finanzamt übersenden, über welchen program übersende ich die daten ans finanzamt? und muss ich das ganze monatlich machen?
ich würde gerne auch mit einem steuerberater zusammenarbeiten wollen.
welche preise würden mich da erwarten?
freundliche grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Wenn Ihnen der Begriff der Buchführungspflicht nichts sagt, sind Sie hier zwingend auf professionelle Unterstützung angewiesen.
Ein ganzes Berufsbild (das des Bilanzbuchhalters) beschäftigt sich mehr oder weniger nur mit diesem Thema.
Letztendlich möchte das Finanzamt wissen, welche Vermögens- und Schuldposten Ihr Betriebsvermögen ausmachen. Vergleicht man diese zu Jahresbeginn und Jahresende, berichtigt um Privateinlagen und -entnahmen, sowie nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und steuerfreie Erlöse, erhält man den wirtschaftlichen Gewinn des betreffenden Jahres.
Bisher ermittelten Sie Ihren steuerlichen Gewinn nach dem Zufluss- / Abflussprinzip, in Zukunft erfolgt dies nach dem Verursachungsprinzip.
Als Softwarelösung stehen Ihnen hier sehr viele Anbieter offen, zum Beispiel Lexware oder Datev. zusätzlich müssen Sie sich um einen ELSTER-Zugang kümmern. Wobei, wenn Sie sich professionelle Unterstützung holen, der Anbieter bereits eine Software im Einsatz haben dürfte.
Ja und nein ist die Antwort auf die Frage, ob Sie dies monatlich machen müssen, auch hier muss der Einzelfall genau betrachtet werden. Letztendlich empfiehlt es sich auf jeden Fall.
Was an Kosten auf Sie zukommt hängt sehr stark davon ab, in welcher Qualität Sie Ihre Unterlagen beim Steuerberater abgeben. Hier ist die Preisspanne sehr umfangreich. 400,00 € netto im Jahr sind denkbar, jedoch ebenso 4.000,00 € oder mehr. Hier empfehle ich Ihnen dringend ein erstes Beratungsgespräch bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens.
Ich hoffe Ihre Frage so gut als möglich beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich
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