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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Immobilie aus GmbH in Privatvermögen überführen

Eine GmbH besitzt ein Grundstück mit Immobilie, das sie aus früheren Gewinnen gekauft hat und nicht für ihren Geschäftsbetrieb nutzt. Sie ist zu 90% abgeschrieben im Anlagevermögen. Diese Immobilie soll nun an den Inhaber der GmbH übertragen werden.

Wie ist hier die steuerliche Situation und welche grundsätzlichen Vorschriften und Möglichkeiten gibt es für beide Seiten zu beachten? (Z.B. kann es zum Buchwert veräußert werden?)

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Die Veräußerung der Immobilie an den Geschäftsinhaber sollte zu marktüblichen Konditionen erfolgen.

Wird die Immobilie zu einem geringeren Wert als den Marktwert veräußert, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Die Konsequenz ist, dass der bei der GmbH entgangene Gewinn bei der Körperschaftsteuererklärung zum Einkommen hinzugerechnet wird.

Im Ergebnis werden sie so gestellt, als ob von Anfang an marktübliche Kondition ausgehandelt wurden.

Des Weiteren sind Anhangsangaben für den handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten, insbesondere sind Geschäfte mit nahe stehenden Personen die nicht marktüblich sind anzugeben. Unterlassen Sie diese Angabe ist der Jahresabschluss der GmbH nichtig. Sie können sich somit keine Dividende ausschütten.

Der Kaufpreis für die Immobilie stellt gleichzeitig die neuen Anschaffungskosten der Immobilie dar, sodass sich hieraus neue Abschreibungen ergeben. Nach 10 Jahren im Privatvermögen des Steuerpflichtigen ist die Veräußerung der Immobilie steuerfrei.

Für Fragen und weiterer Hilfe stehe ich Ihnen per Email gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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