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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Buchung von Rückstellung in der Bilanz für die EkSt-Erklärung für Einzelfirma mit freiw.Bilanzerung

Guten Tag,
ich bitte freundlich um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt: Buchung von Rückstellungen

Infos:
Seit 4.2021 bin ich als HGB84 an eine Vertriebsgesellschaft angebunden. Die Firmierung erfolgt ab 1.4.2021 als Einzelfirma.
Einen Wechsel von der EÜR hin zur Bilanzierung habe ich erwogen, da ich aus Vorsichtsgründen Rückstellungen für drohende Rückforderungen bilden muss.

Die Buchhaltung für den VAZ2021 ist fertig. Jetzt möchte ich die Rückstellungen buchen und komme zu keinem brauchbaren Ergebnis.
Begründung:
Der Buchungssatz HABEN Aufwandskonto an SOLL Rückstellungskonto führt nur zu einer Gewinnerhöhung oder ist im besten Falle neutral.
Gebucht habe ich bisher HABEN 8515 Provisionskonto an 0970 SOLL Sonstige Rückstellungen. Denn so finde ich den Buchungssatz auf allen Seiten der Anbieter von Buchhaltungsprogrammen. Offensichtlich sitzt das Problem also vor dem Bildschirm!
Bitte erläutern Sie mir, welchen Buchungssatz/welche Buchungssätze ich erstellen muss um Folgendes zu erreichen:
- Erfassung drohender Rückforderungen in der Bilanz
- Gewinnminderung um den Rückstellungsbetrag im VAZ 2021

Mir ist klar, dass die Rückstellung wieder aufgelöst werden muss, wenn a) die Forderung wirklich eintritt oder b) die Forderung entfällt.

Bitte teilen Sie mir ergänzend mit, welchen Honorarsatz Sie gerne aufrufen möchten.

Ich freue mich von Ihnen zu hören, heute wäre toll, denn -heute habe ich Abgabetermin! :-)

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße aus Mannheim
Claus Bernhard

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag Herr Bernhard,

in der Tat ist das Problem eigentlich ganz einfach zu lösen.

Das Aufwandskonto muss im Soll gebucht werden, die Rückstellung im Haben (Passivposten).

Insofern verwenden Sie hier z.B. das Konto 4900 (Sonstige betriebliche Aufwendungen) im Soll an 0970 (Sonstige Rückstellungen) im Haben.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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