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Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Privatentnahmen bei UG

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. meiner UG. Und zwar habe ich selbst (habe zu spät gelesen, dass es eigentlich nicht möglich ist) Privatentnahmen getätigt. Wie kann ich diese so buchen, dass ich keinen Ärger mit dem Finanzamt bekomme. Habe mir vorgestellt, dass ich alles über das Kassenkonto laufen lasse und nach und nach dieses wieder fülle.

Um dann nicht zu große Rückzahlungen leisten zu müssen, würde ich gern einige Rechnungen, die durch die Anschaffung von Computer und benötigter Software entstanden sind, auf die UG umlegen. Somit sollte der Gewinn bzw. das vorhandene Geld in der Kasse und somit die Steuern weniger werden oder?

Habe gelesen, dass es auch möglich ist dem Geschäftsführer/Gesellschafter Darlehen zu gewähren, jedoch müsste ich diese wieder versteuern, was einiges an Kosten bedeuten würde.

Bin für jeden Rat dankbar!

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Richtig ist, dass Privatentnahmen bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften nicht zulässig sind.

Sollten Sie nun Geld für private Zwecke entnommen haben und keine Gegenleistung erbracht haben, sind die Beträge als Forderungen gegenüber Gesellschafter auszuweisen.

Die Forderungen können Sie zukünftig mit Gewinnausschüttungen oder Gehaltszahlungen verrechnen oder das Geld einfach wieder einzahlen. Insoweit ergeben sich auch keine steuerlichen Konsequenzen.

Eine Verrechnung ist ebenfalls möglich, wenn die UG von Ihnen Vermögensgegenstände erwirbt. Hierbei ist wichtig, dass es sich um gerechte Marktpreise handelt, sonst entstehen verdeckte Gewinnausschüttungen mit allen ihren steuerlichen Auswirkungen.

Auch eine Gewährung eines Darlehens ist als Forderung gegenüber den Gesellschaftern zu zeigen. Die Zinsen sind bei der UG steuerpflichtige Einnahmen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de

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