Bilanzielle Darstellung einer Liquidationspräferenz
Januar 25, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ein Unternehmen (A) wird neu gegründet. Da in das Unternehmen A gewisse Leistungen eines anderen Unternehmens (B) eingehen, Unternehmen B aber nicht direkt am Unternehmen A beteiligt sein will, erhält Unternehmen B eine Liquidationspräferenz im Falle eines Verkaufs i.H.v. X%.
Nun die Frage: Muss Unternhemen A diese Liquidationspräferenz in der Bilanz ausweisen? Oder sogar eine Rückstellung dafür bilden?
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung.
Da Unternehmen A anscheinend bilanziert, müssten die an B erbrachten Leistungen grundsätzlich als Vermögensgegenstand bewertet werden. Damit wird dann der Aufwand korrigiert, der das Ergebnis von A entsprechend gemindert hat.
Da offensichtlich (noch) keine direkte Rechnung geschrieben wird, müsste die Bewertung in Form einer teilfertigen Arbeit erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach Handelsrecht zum Bilanzstichtag jeweils nach den Herstellungskosten, die für diese Leistungen entstanden sind (Materialkosten, Personalkosten, Gemeinkostenzuschläge).
Sofern die Leistung jedoch schon "fertig" ist, also voll erbracht ist, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung sogar so sein, dass der Prüfer hier Umsatzsteuer berechnen möchte, weil diese ja nach Abschluss der Leistung entsteht.
Eine Rückstellung kann/muss hier nicht gebildet werden, weil ja keine ungewisse Verbindlichkeit besteht.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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