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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Verjährung Schulden Bereinigung Schufa

Guten Tag,


ich habe 3 Schufa-Einträge:

1. Forderung ausgeglichen am 06.09.2012
2. - Erster Eintrag vom 30.04.2014
- laufende Saldofortschreibungen
- 22.07.2019 UneinbringlicherForderung / Einzug unwirtschaftlich 13362. Euro
- Es besteht kein Titel, mir wurde keine Darlehensfälligstellung zugestellt
Zur Zeit der Fälligstellung des Darlehens lebte ich im in der Schweiz;
meine Adresse war dem Darlehensgeber bekannt; dennoch wurde mir
keine Darlehensfälligstellung zugestellt.
3. Identisch zu Nummer 2 abgesehen von der Summe:
in diesem Fall 1330 Euro

Sind Eintrag Nummer 2 und 3 bereits verjährt?
Soweit ich es verstehe verjähren Schulden nach
3 Jahren sofern kein rechtlicher Titel erwirkt wurde; auch die Einrede der Verjährung
kann nicht geltend gemacht werden, da mir keine Darlehensfälligstellung zugestellt wurde.
Stimmt das?
Könnte es sein, dass dennoch ein rechtlicher Titel besteht, ohne dass mir zuvor ein Mahnbescheid zugestellt wurde? Falls ja, wie kann ich das herausfinden?

Angenommen Forderung 2 und 3 sind bereits verjährt, wie kann ich die Einträge bei der
Schufa löschen lassen?
Wann werden die Schufa-Einträge automatisch gelöscht sofern die oben genannten Forderungen noch nicht verjährt sind?

Anmerkung: Ich lebe derzeit nicht in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen



Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

Forderungen verjähren zwar nach 3 Jahren, die Frist beginnt jedoch erst mit dem Ablauf des Jahres, indem sie fällig waren.
Forderungen, die am 22.07.2019 fällig waren, verjähren erst mit Ablauf des 31.12.2022.

Es ist möglich, dass ein Titel besteht. Wenn im Ausland zugestellt werden müsste, was bei Ihnen der Fall wäre, gibt es die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, durch Aushang im Gerichtsgebäude und Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn auf die öffentlich zugestellte Klage nicht reagiert wird, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen.

Wenn Sie das herausfinden wollen, können Sie beim Gläubiger nachfragen.

Die Schufa prüft nicht, ob Verjährung eingetreten ist, oder diese durch Verhandlungen gehemmt war. Dort sind die nicht gezahlten Forderungen eingetragen.

Zum Schutz potentieller Gläubiger ist es wichtig zu wissen, ob der Schuldner jemand ist, der Schulden macht, dann im Ausland untertaucht, bis die Forderung verjährt ist und dann neue Schulden macht. Es gibt nämlich Gläubiger, die nicht bereit sind, solchen Schuldnern Geld zu leihen.

Von selbst löscht die Schufa Einträge erst 3 Jahre nachdem die Forderung bezahlt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Zivilrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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