In welchen Fällen kann ich Schadensersatz bei Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte verlangen?
März 18, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Krebs
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Zivilrecht,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Mein Name ist Clara Schröder und ich bin besorgt über eine Situation, die mir kürzlich widerfahren ist. Ich habe festgestellt, dass meine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und bin nun unsicher, ob ich Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Die Ausgangssituation ist folgende: Vor einigen Wochen wurde ein Foto von mir ohne meine Einwilligung veröffentlicht. Dieses Foto zeigt mich in einer privaten Situation und war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ich fühle mich dadurch in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt und frage mich, ob ich rechtliche Schritte einleiten kann.
Momentan bin ich besorgt über die möglichen Konsequenzen dieser Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Ich fühle mich in meiner Privatsphäre beeinträchtigt und möchte wissen, ob ich Schadensersatzansprüche geltend machen kann, um den erlittenen Schaden zu kompensieren.
Daher meine Frage an Sie: In welchen Fällen kann ich Schadensersatz bei Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte verlangen? Gibt es spezifische rechtliche Schritte, die ich unternehmen muss, um meine Ansprüche durchzusetzen? Welche möglichen Lösungen sehen Sie in meinem Fall?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Schröder
Sehr geehrte Frau Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine fachliche Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solch unangenehme Situation geraten sind. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist ein ernstes Thema und es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
In Ihrem Fall, in dem ein Foto von Ihnen ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht wurde und Sie sich dadurch in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, ist es durchaus möglich, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist im deutschen Zivilrecht geregelt und wird unter anderem durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, welches sich aus dem Grundgesetz ableitet.
Um Schadensersatzansprüche bei Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen Sie nachweisen können, dass tatsächlich eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte vorliegt. In Ihrem Fall, in dem ein privates Foto ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht wurde, ist dies gegeben.
Des Weiteren müssen Sie nachweisen, dass Ihnen durch die Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte ein Schaden entstanden ist. Dieser Schaden kann sowohl immaterieller als auch materieller Natur sein. Im Falle eines immateriellen Schadens, der oft auch als "Schmerzensgeld" bezeichnet wird, können Sie in der Regel eine angemessene finanzielle Entschädigung verlangen.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einschalten, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Schritte einzuleiten und gegebenenfalls auch außergerichtlich eine Lösung zu finden.
In Ihrem Fall sehe ich gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da eine eindeutige Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte vorliegt. Ich empfehle Ihnen daher, sich zeitnah an einen spezialisierten Anwalt für Zivilrecht zu wenden, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen zu können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs
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