Wann ist eine Werbeaussage als irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts anzusehen?
März 9, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Georg Sauer
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Emma Zimmermann und betreibe einen kleinen Online-Shop für Modeaccessoires. In letzter Zeit habe ich vermehrt Probleme mit meiner Konkurrenz, die meiner Meinung nach irreführende Werbeaussagen macht. Ich bin mir unsicher, ob diese Aussagen tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und was ich dagegen unternehmen kann.
Die Konkurrenz behauptet in ihren Werbeanzeigen, dass ihre Produkte zu 100% aus recycelten Materialien hergestellt werden, während meine Recherchen ergeben haben, dass dies nicht vollständig der Fall ist. Ich sorge mich, dass diese falschen Angaben potenzielle Kunden dazu verleiten könnten, ihre Produkte zu bevorzugen, obwohl sie nicht den beworbenen Standards entsprechen.
Meine Frage an Sie als Experten für das Wettbewerbsrecht lautet daher: Wann ist eine Werbeaussage als irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts anzusehen? Gibt es klare Richtlinien oder Kriterien, anhand derer ich beurteilen kann, ob die Werbeaussagen meiner Konkurrenz rechtlich problematisch sind? Und welche Schritte kann ich unternehmen, um gegen diese irreführende Werbung vorzugehen und mein Geschäft zu schützen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Zimmermann
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich irreführender Werbeaussagen Ihrer Konkurrenz im Zusammenhang mit recycelten Materialien. Als Rechtsanwalt für das Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und einige wichtige Informationen zu diesem Thema geben.
Eine Werbeaussage wird als irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts angesehen, wenn sie falsche oder irreführende Informationen enthält, die geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher zu beeinflussen. Dabei muss die Aussage objektiv unzutreffend sein oder zumindest eine wesentliche Information verschweigen, die für die Verbraucherentscheidung relevant ist. In Ihrem Fall, wenn die Konkurrenz behauptet, dass ihre Produkte zu 100% aus recycelten Materialien hergestellt werden, dies aber nicht der Realität entspricht, könnte dies als irreführende Werbung betrachtet werden.
Es gibt klare Richtlinien und Kriterien, anhand derer Sie beurteilen können, ob die Werbeaussagen Ihrer Konkurrenz rechtlich problematisch sind. Zum einen müssen die Aussagen wahrheitsgemäß, klar und verständlich sein. Zudem müssen sie für den durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar sein und dürfen keine wesentlichen Informationen verschweigen. Wenn die Konkurrenz also tatsächlich nicht zu 100% recycelte Materialien verwendet, wäre dies eine Verletzung dieser Richtlinien.
Um gegen diese irreführende Werbung vorzugehen und Ihr Geschäft zu schützen, können Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie die Konkurrenz direkt kontaktieren und sie auf die fragwürdigen Werbeaussagen hinweisen. Falls dies nicht erfolgreich ist, können Sie rechtliche Schritte einleiten, indem Sie zum Beispiel eine Abmahnung gegen die Konkurrenz aussprechen lassen. Hierbei ist es wichtig, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für das Wettbewerbsrecht zu wenden, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Wettbewerbsrecht.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer, Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
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