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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Welche Rechte habe ich, wenn mir ein Vertrag aufgezwungen wurde?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Nina Ziegler und habe eine Frage zum Thema Vertragsrecht. Vor einigen Wochen wurde mir von einem Verkäufer ein Vertrag aufgezwungen, den ich eigentlich gar nicht abschließen wollte. Leider habe ich in diesem Moment unter Druck gestanden und ohne genaue Prüfung unterschrieben. Jetzt bereue ich es sehr und frage mich, welche Rechte ich in dieser Situation habe.

Der Vertrag beinhaltet Leistungen, die ich gar nicht benötige und auch nicht nutzen werde. Zudem habe ich das Gefühl, dass der Verkäufer mich bewusst getäuscht hat, indem er wichtige Informationen vorenthalten hat. Ich fühle mich in meiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und möchte den Vertrag am liebsten rückgängig machen.

Meine Sorgen sind, dass ich nun an den Vertrag gebunden bin und nicht weiß, wie ich aus der ungewollten Vereinbarung herauskommen soll. Ich möchte vermeiden, dass ich für Leistungen bezahlen muss, die ich nicht in Anspruch nehmen werde. Daher bin ich auf der Suche nach möglichen Lösungen, um meine Situation zu klären und meine Rechte geltend zu machen.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, wenn mir ein Vertrag aufgezwungen wurde? Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag anzufechten oder zu widerrufen? Welche Schritte sollte ich in dieser Situation unternehmen, um mein Recht durchzusetzen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,

Nina Ziegler

Gertrud Knorr

Sehr geehrte Frau Ziegler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine ungewollte Vertragsvereinbarung gedrängt wurden und nun unsicher sind, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. In einer solchen Situation ist es wichtig, sich über seine Rechte im Klaren zu sein und entsprechend zu handeln.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht automatisch an den Vertrag gebunden sind, nur weil Sie ihn unterschrieben haben. Es gibt durchaus rechtliche Möglichkeiten, um aus einem Vertrag herauszukommen, der unter unzulässigem Druck oder Täuschung zustande gekommen ist.

In Ihrem Fall, in dem Sie angaben, dass der Verkäufer Sie unter Druck gesetzt und wichtige Informationen vorenthalten hat, könnte eine Anfechtung des Vertrages gemäß § 123 BGB in Betracht kommen. Eine Anfechtung bedeutet, dass der Vertrag rückwirkend für nichtig erklärt wird, wenn er unter einem Irrtum oder einer Täuschung zustande gekommen ist. In Ihrem Fall könnte die arglistige Täuschung des Verkäufers ein Grund für eine Anfechtung sein.

Um den Vertrag anzufechten, müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Vertragspartner erklären, dass Sie den Vertrag anfechten möchten. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun, um einen Nachweis über die Anfechtung zu haben. Es empfiehlt sich auch, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um sicherzustellen, dass Ihre Anfechtung rechtlich korrekt erfolgt.

Darüber hinaus könnte auch ein Widerruf des Vertrages gemäß den gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechts in Betracht kommen, wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz handelt. Hier sollten Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind und entsprechend handeln.

In jedem Fall rate ich Ihnen, sich zeitnah an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht zu wenden, um Ihre Situation genau zu analysieren und individuelle Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Ein Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre Rechte gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für die Klärung Ihrer Vertragssituation.

Mit freundlichen Grüßen,

Gertrud Knorr, Rechtsanwältin

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