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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich von einem Vertrag zurücktreten, wenn ich ihn bereits unterschrieben habe?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Theodor Kuhn und habe kürzlich einen Vertrag über die Lieferung eines neuen Autos unterschrieben. Leider habe ich nun Zweifel an meiner Entscheidung und frage mich, ob es möglich ist, von diesem Vertrag zurückzutreten.

Hintergrund der Situation ist, dass ich das Fahrzeug bereits im Vorfeld online konfiguriert und eine Anzahlung geleistet habe. Allerdings habe ich das Auto noch nicht persönlich in Augenschein genommen und es wurde auch noch nicht geliefert. Nun habe ich Bedenken, ob ich die finanziellen Verpflichtungen des Vertrages wirklich stemmen kann und ob das Fahrzeug meinen Erwartungen entspricht.

Meine Sorge ist es, dass ich an den Vertrag gebunden bin und finanzielle Konsequenzen drohen, wenn ich ihn nicht erfülle. Ich möchte daher gerne wissen, ob es rechtlich möglich ist, von einem bereits unterschriebenen Vertrag zurückzutreten und welche Schritte ich hierfür einleiten müsste.

Gibt es eventuell eine Frist, innerhalb der ich noch ohne größere Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten kann? Oder gibt es besondere Umstände, die ein Rücktrittsrecht begründen könnten?

Ich bitte um Ihre rechtliche Einschätzung und mögliche Handlungsoptionen in dieser Situation. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Kuhn

Gertrud Knorr

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vertrags über die Lieferung eines neuen Autos. Es ist verständlich, dass Sie Zweifel an Ihrer Entscheidung haben, insbesondere da Sie das Fahrzeug noch nicht persönlich in Augenschein genommen haben und finanzielle Bedenken haben. Gerne erläutere ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten zum Rücktritt von einem bereits unterschriebenen Vertrag.

Grundsätzlich ist ein Vertrag bindend, sobald beide Parteien ihre Zustimmung durch Unterschrift geleistet haben. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf einer rechtlichen Prüfung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die es ermöglichen, ohne größere Konsequenzen vom Vertrag zurückzutreten.

In Ihrem Fall könnte eine Möglichkeit sein, sich auf das Widerrufsrecht zu berufen, sofern es sich um einen Vertrag im Fernabsatz handelt. Dieses Recht ermöglicht es Verbrauchern, binnen einer bestimmten Frist – in der Regel 14 Tage – ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings ist zu beachten, dass das Widerrufsrecht nicht für Verträge über die Lieferung von Waren gilt, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, wie es bei Ihrem konfigurierten Fahrzeug der Fall ist.

Eine weitere Möglichkeit könnte sein, sich auf einen Sachmangel zu berufen, falls das Fahrzeug nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht. In diesem Fall könnten Sie unter Umständen vom Vertrag zurücktreten und die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

Es ist ratsam, sich zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die rechtlichen Möglichkeiten zum Rücktritt zu prüfen. Der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die besten Schritte einzuleiten und mögliche Konsequenzen abzuwägen.

Abschließend empfehle ich Ihnen, sich auch mit dem Verkäufer des Fahrzeugs in Verbindung zu setzen und Ihre Bedenken zu äußern. Möglicherweise ist eine einvernehmliche Lösung möglich, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gertrud Knorr
Rechtsanwältin für Vertragsrecht

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Gertrud Knorr