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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Rechtslage bei Pitch (Agenturwettbewerb)

Wer kann mir sagen, ob es für ein einen Pitch ausschreibendes Unternehmen eine rechtliche Verpflichtung gibt, bei diesem auch eine Agentur als Sieger ernennen zu müssen.

Hintergrund:
Was macht der Kunde, wenn alle eingeladenen Werbeagenturen ein unbrauchbares Konzept vorlegen?

Besteht eine Verpflichtung für das Unternehmen, eine Agentur für die gestalterische Leistung auszahlen zu müssen?

Für eine kurze Information – ggf. mit einem rechtlichen Bezug – wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihrer Sachverhaltsschilderung dürfte ein Preisausschreiben gemäß § 661 BGB vorliegen. Nach Absatz 2 Satz 1 entscheidet der Auslobende (das ausschreibende Unternehmen) ob eine erfolgte Bewerbung der Auslobung entspricht.
Wenn keines der Konzepte brauchbar ist, muss auch nicht bezahlt werden.
Allerdings darf das ausschreibende Unternehmen die gestalterische Leistung beziehungsweise deren Ergebnis dann auch nicht nutzen. Denn wenn das ausschreibende Unternehmen dieses nutzt, erklärt es damit durch schlüssiges handeln, dass es dieses Konzept für brauchbar hält.

Im Anhang finden Sie den Text des § 661 BGB.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

Anhang:

§ 661 BGB
(1) Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegenstand hat, ist nur gültig, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung bestimmt wird.
(2) Die Entscheidung darüber, ob eine innerhalb der Frist erfolgte Bewerbung der Auslobung entspricht oder welche von mehreren Bewerbungen den Vorzug verdient, ist durch die in der Auslobung bezeichnete Person, in Ermangelung einer solchen durch den Auslobenden zu treffen. Die Entscheidung ist für die Beteiligten verbindlich.
(3) Bei Bewerbungen von gleicher Würdigkeit finden auf die Zuerteilung des Preises die Vorschriften des § 659 Abs. 2 Anwendung.
(4) Die Übertragung des Eigentums an dem Werk kann der Auslobende nur verlangen, wenn er in der Auslobung bestimmt hat, dass die Übertragung erfolgen soll.

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Experte für Vertragsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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