Kann Gewährleistungspflicht per Unterschrift ausgehebelt werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben vor 6 Wochen für 16.400 Euro ein Auto gekauft, Bj. 2006. Direkt im Anschluss bemerkten wir ein Geräusch, sind sofort wieder zum HÄndler, es musste ein neues (generalüberholtes) Getriebe + Differential eingebaut werden, das ließ der Händler bei seiner Werkstatt machen; wenn es auch 4 Wochen dauerte. Bei der Übergabe des Wagens legte er meinem Mann ein Schreiben vor, angeblich fürs Finanzamt: das ist es nicht denke ich, alles sehr harmlos zwecks der Mietwagenrückgabe, wann das war und mittendrin
unvermittelt ein Satz: "Auf weitere Gewährleistung wird verzichtet." Unbedachterweise hat mein Mann das Schreiben unterzeichnet. Vielleicht wäre das in unserem Fall keine weitere Gewährleistung, weil das ursprüngliche Problem ja immer noch besteht?
Das Geräusch im Auto ist jedenfalls nicht weg, die Probefahrt nehme ich der Werkstatt auch nicht ab (noch dazu haben sie ein Loch in die untere Seitenverkleidung gemacht, vermutlich ein Hebebühnenschaden, aber das müssen wir mit der Werkstatt selbst klären). Das Geräusch im Auto ist noch da, wird wieder stärker und eigentlich hätten wir noch die Gewährleistung des Händlers - kann er sich dieser einfach durch eine 'ergaunerte' Unterschrift entziehen? Wie sollten wir weiter vorgehen?
Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihren fachlichen Rat.
Mit freundlichen Grüßen