Erwerb Wohnungsanteil Memorandung unterzeichnen
Oktober 14, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Habe die Möglichkeit mit einer Baugemeinschaft(eingetr. Verein) mit einzusteigen um eine Wohnung zu erwerben.
Im sog. Memorandung das unterzeichnet werden muss ist ein Passage wo es um den Wiederverkauf geht.
Dieser Teil ( siehe Datei ) scheint mir nicht Rechtskonform
und wäre für mich ein ko. Kriterium die Wohnung nicht zu kaufen. Ich habe hier bereits einen Vorschlag angeboten wie sich die Situation entspannen könnte. Trotzdem will die Eigentümergemeinschaft im Einzelfall entscheiden.
siehe Detail in der Anlage.
Über eine kurzfritige Antwort wäre ich Dankbar, da ich mich heute Abend mit der Gemeinschaft treffe.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Ich kann sehr gut verstehen. Wenn der Verkauf mit erheblichen Problemen für die einzelnen Mitglieder beziehungsweise mit erheblichen Verlusten verbunden sein sollte, sollten Sie sich den Kauf in der Tat gut überlegen.
Leider war gar keine Datei angehängt. Sie können mir diese aber gerne einmal unten genannte E-Mail-Adresse senden, damit ich dann hierauf kurz zurückkommen kann.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
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