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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Greift meine Reiseversicherung auch bei Stornierungen aufgrund von Covid-19?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Versicherungsrecht,

mein Name ist Ammelie Ackermann und ich stehe vor einem Problem mit meiner Reiseversicherung. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie musste ich meine geplante Urlaubsreise stornieren. Nun frage ich mich, ob meine Reiseversicherung auch in diesem Fall greift und mir die Kosten erstatten kann.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich hatte eine Reise für Anfang April nach Spanien gebucht, jedoch wurde diese aufgrund der Reisebeschränkungen und der erhöhten Risiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus abgesagt. Dadurch entstanden mir Kosten für Flugtickets, Unterkunft und Aktivitäten, die ich nun nicht mehr nutzen kann.

Meine Sorge ist, dass meine Reiseversicherung möglicherweise keine Deckung für die Stornierung aufgrund von Covid-19 bietet. Ich bin mir unsicher, ob die Versicherungspolice eine solche Situation abdeckt oder ob es sich um einen Sonderfall handelt, der nicht versichert ist.

Daher möchte ich Sie um Rat bitten: Gilt meine Reiseversicherung auch bei Stornierungen aufgrund von Covid-19? Falls nicht, gibt es Möglichkeiten, wie ich dennoch eine Erstattung der Kosten erhalten kann? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ammelie Ackermann

Ingo Gallenberg

Sehr geehrte Frau Ackermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Reiseversicherung und der Stornierung aufgrund der Covid-19-Pandemie. Diese ist sicherlich eine herausfordernde Situation, die viele Reisende betrifft. Ich verstehe, dass Sie sich Gedanken über die Kosten machen, die Ihnen durch die Absage Ihrer geplanten Reise entstanden sind, und ob Ihre Versicherung in diesem Fall einspringen kann.

In Bezug auf die Frage, ob Ihre Reiseversicherung auch bei Stornierungen aufgrund von Covid-19 greift, kann ich Ihnen mitteilen, dass es darauf ankommt, welche Art von Reiseversicherung Sie abgeschlossen haben. In der Regel deckt eine Reiseversicherung Stornokosten ab, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen entstehen, wie zum Beispiel Krankheit, Unfall oder auch Naturkatastrophen. Ob die Covid-19-Pandemie als solches Ereignis eingestuft wird, hängt von den Bedingungen Ihrer Versicherung ab.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich die Versicherungspolice genau durchlesen und prüfen, ob Covid-19 als versichertes Risiko aufgeführt ist. Einige Versicherungen haben spezielle Klauseln eingeführt, die Schutz bei Reisebeeinträchtigungen aufgrund von Epidemien oder Pandemien bieten. Andere wiederum schließen solche Fälle explizit aus. Es ist also entscheidend, welche Bedingungen in Ihrem Vertrag festgehalten sind.

Falls Ihre Reiseversicherung keine Deckung für die Stornierung aufgrund von Covid-19 bietet, gibt es möglicherweise noch andere Möglichkeiten, um die Kosten erstattet zu bekommen. Einige Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben aufgrund der außergewöhnlichen Umstände großzügige Stornierungs- und Umbuchungsregelungen eingeführt. Es lohnt sich daher, direkt mit diesen Anbietern Kontakt aufzunehmen und nach einer Lösung zu suchen.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich auch mit Ihrer Reiseversicherung in Verbindung zu setzen und Ihr Anliegen zu schildern. Eventuell gibt es einen Spielraum für Kulanzregelungen oder alternative Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Versicherungsangelegenheit. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Gallenberg
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

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Ingo Gallenberg