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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Wie lange bin ich gegen Arbeitsunfähigkeit versichert?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Versicherungsrecht,

ich wende mich an Sie, da ich bezüglich meiner Versicherungssituation unsicher bin und dringend Ihre Hilfe benötige. Mein Name ist Hans Born und ich arbeite als Angestellter in einem Unternehmen. In letzter Zeit habe ich vermehrt gesundheitliche Probleme, die mich immer öfter arbeitsunfähig machen. Daher habe ich mich gefragt, wie lange ich eigentlich gegen Arbeitsunfähigkeit versichert bin und ob meine aktuelle Versicherung ausreicht, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Zurzeit befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das in einem Jahr ausläuft. Da meine gesundheitlichen Probleme nicht absehbar sind und möglicherweise länger anhalten könnten, mache ich mir Sorgen um meine finanzielle Absicherung. Ich frage mich, ob meine Versicherung im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit ausreichend ist und wie lange diese Leistungen erbracht werden.

Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob es Möglichkeiten gibt, meine Versicherung zu erweitern oder ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Zudem würde mich interessieren, ob es bestimmte Kriterien gibt, die erfüllt sein müssen, um weiterhin in den Genuss von Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit zu kommen.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Rückmeldung und Expertise zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Born

Ingo Gallenberg

Sehr geehrter Herr Born,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Versicherungssituation in Bezug auf Arbeitsunfähigkeit. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Absicherung machen, insbesondere in Anbetracht Ihrer gesundheitlichen Probleme und Ihres befristeten Arbeitsverhältnisses.

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die meisten Arbeitnehmer in Deutschland über ihren Arbeitgeber automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Diese Versicherung deckt in der Regel das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ab und zahlt Krankengeld, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld wird für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Für den Fall, dass Sie nach Ablauf des Krankengeldbezugs weiterhin arbeitsunfähig sind und Ihr Arbeitsverhältnis endet, besteht die Möglichkeit, sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzusichern. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen dauerhaft berufsunfähig werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über eine BU-Versicherung zu informieren und abzuschließen, da Vorerkrankungen dazu führen können, dass bestimmte Risiken ausgeschlossen werden oder die Beiträge erhöht werden.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die bei Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankentagegeld zahlt, um Einkommensverluste zu kompensieren. Auch hier ist es wichtig, die jeweiligen Vertragsbedingungen zu prüfen und sich beraten zu lassen, um die passende Absicherung zu finden.

Um weiterhin in den Genuss von Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit zu kommen, müssen Sie in der Regel ärztliche Atteste vorlegen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Zudem kann es sein, dass Sie regelmäßig ärztliche Untersuchungen und Gutachten vorlegen müssen, um Ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Versicherungsfachmann oder -berater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Versicherungssituation zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine persönliche Beratung in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Gallenberg
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

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Ingo Gallenberg