Zusammenstoß
September 23, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ,
ich bin auf einem Firmengelände so 2 m Rückwärtsgefahren . Plötzlich stand da ein Staplerfahrer , der 5 sek vorher nicht da gestanden ist .
Dabei wurde mein hinterer Stoßfänger durchlöchert .
Am Stapler kein Schaden . Nach Zeugenaussagen von Personal der Firma sei der Stapler gestanden . Nun habe ich zusätzlich 80 Euro Strafe und 2 Punkte wegen Gefärdung bekommen .
Ich sei als Rückwärtsfahrer immer Schuld hieß es , und habe den Staplerfahrer erheblich gefährdet . Für mich ist der Staplerfahrer hinten zu nah aufgefahren und hat den Sicherheitsabstand missachtet .
Wie ist die Rechtslage bitte ?
mfG
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass den Rückwärtsfahrer eine gesteigerte Aufermksamkeitspflicht trifft. Dies deshalb,weil von rückwärtsfahrenden Fahrzeugen eine erhöte Betriebsgefahr ausgeht.
Gegen den Bußgeldbescheid hätten Sie die Möglichkeit, den Einspruch einzulegen und ein gerichtliches Verfahren und damit verbunden die richterliche Klärung einzuholen. Hier würde dann gleich über die Punkte mitentschieden. Dies hängt allerdings davon ab, ob die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheides und beträgt zwei Wochen.
Dass es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum gehandelt hat, ist solange unerheblich, als der Verkehrsraum, in dem der Unfall stattgefunden hat, faktisch der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Im Ergebnis haben Sie nur den Weg, über den Einspruch die Sache zur Entscheidung zu bringen. Ob Ihnen hier wegen des Rückwärtsfahrens und aufgrund anderer Tatbestände Bußgeld und Punkte verhängt werden durfen, würde dann anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles, soweit sich diese etwa durch Zeugenaussagen oder Unfallberichte herstellen lassen, gerichtlich entschieden.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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