Kann ein Verein auch rechtliche Schritte gegen Mitglieder einleiten?
August 11, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Otto Krebs
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,
ich bin Mitglied in einem Verein, der sich auf den Schutz von bedrohten Tierarten spezialisiert hat. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Konflikten innerhalb des Vereins, insbesondere mit einem Mitglied, das wiederholt gegen die Vereinssatzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstoßen hat. Diese Verstöße gefährden nicht nur den Zusammenhalt innerhalb des Vereins, sondern auch unsere Arbeit zum Schutz der Tierarten.
Ich mache mir große Sorgen, wie wir als Verein mit diesem Mitglied umgehen sollen. Kann unser Verein rechtliche Schritte gegen dieses Mitglied einleiten, um das Fehlverhalten zu sanktionieren und weitere Verstöße zu verhindern? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Verein gegen ein Mitglied vorgehen kann?
Wir haben bereits versucht, das Mitglied auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm eine Verwarnung auszusprechen, jedoch ohne Erfolg. Nun sind wir an einem Punkt angelangt, an dem wir überlegen, ob rechtliche Schritte notwendig sind, um die Integrität des Vereins zu wahren und die gemeinsamen Ziele nicht zu gefährden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich darüber aufklären könnten, welche Möglichkeiten ein Verein hat, um gegen Mitglieder vorzugehen, die gegen die Vereinssatzung verstoßen. Gibt es spezifische Verfahrensweisen oder rechtliche Schritte, die wir als Vorstand des Vereins in Erwägung ziehen sollten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Wagner
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Umgangs mit einem Mitglied in Ihrem Verein, das wiederholt gegen die Vereinssatzung und Beschlüsse verstößt. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um den Zusammenhalt und die Arbeit Ihres Vereins machen und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht kann ich Ihnen einige Informationen zu diesem Thema geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass ein Verein als juristische Person gewisse Rechte und Pflichten hat. Ein Mitglied, das gegen die Satzung verstößt, kann durch den Verein sanktioniert werden. Die genauen Möglichkeiten und Voraussetzungen dafür sind in der Satzung Ihres Vereins festgelegt. Es ist wichtig, dass Sie sich zunächst die Satzung genau durchlesen und prüfen, welche Regelungen dort für den Umgang mit solchen Verstößen vorgesehen sind.
In den meisten Fällen sieht die Satzung eines Vereins bestimmte Sanktionsmöglichkeiten vor, wie beispielsweise Verwarnungen, Ausschluss aus dem Verein oder andere disziplinarische Maßnahmen. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollten diese internen Sanktionen ausgeschöpft werden. Es ist wichtig, dass der Vorstand des Vereins transparent und nachvollziehbar handelt, um möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Sollten die internen Sanktionen nicht ausreichen und das Mitglied weiterhin gegen die Satzung verstößt, kann der Verein rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Abmahnung, eine Klage auf Unterlassung oder im schlimmsten Fall um den Ausschluss des Mitglieds handeln. Auch hierbei ist es wichtig, dass alle Schritte sorgfältig dokumentiert und nachvollziehbar sind, um eventuelle rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich mit Ihrem Vorstand zusammenzusetzen, die Satzung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Krebs
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