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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Urheberrecht

Gilt das Urheberrecht auch für Software?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht im Zusammenhang mit Software. Ich bin als freiberufliche Softwareentwicklerin tätig und habe kürzlich ein neues Programm entwickelt, das ich gerne auf den Markt bringen möchte. Nun habe ich gehört, dass auch Software urheberrechtlich geschützt sein kann, bin mir aber unsicher, ob mein Programm tatsächlich unter diesen Schutz fällt.

Meine Ausgangssituation ist folgende: Ich habe das Programm eigenständig entwickelt, ohne dabei auf bereits bestehende Software oder Code zurückzugreifen. Es handelt sich um eine innovative Lösung, die ich über einen längeren Zeitraum hinweg konzipiert und programmiert habe.

Meine Sorge ist nun, dass meine Software ohne mein Einverständnis von anderen kopiert oder verwendet werden könnte. Ich möchte sicherstellen, dass meine geistige Arbeit geschützt ist und ich als Urheberin anerkannt werde.

Daher meine Frage an Sie: Gilt das Urheberrecht auch für Software und wie kann ich mein Programm am besten schützen? Gibt es spezielle Maßnahmen, die ich ergreifen muss, um sicherzustellen, dass meine Software vor unbefugter Nutzung geschützt ist?

Ich freue mich sehr über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Kroll

Alice Falk

Sehr geehrte Frau Kroll,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Urheberrecht im Zusammenhang mit Softwareentwicklung. Es freut mich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre geistige Arbeit schützen können, um sicherzustellen, dass Sie als Urheberin anerkannt werden und nicht unbefugt von anderen genutzt wird.

Zunächst einmal kann ich Ihnen bestätigen, dass Software grundsätzlich urheberrechtlich geschützt werden kann. Gemäß § 69a UrhG (Urheberrechtsgesetz) gilt dies für "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst". Software wird in diesem Sinne als sogenanntes "Computerprogramm" angesehen und fällt somit unter den Schutz des Urheberrechts.

In Ihrem Fall, in dem Sie das Programm eigenständig entwickelt haben und dabei keine bestehenden Software oder Code verwendet haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Programm als eigenständiges Werk geschützt ist. Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes, d.h. Sie müssen keine besonderen formalen Schritte unternehmen, um Ihr Programm zu schützen. Es empfiehlt sich jedoch, Ihre Software zu dokumentieren und gegebenenfalls das Datum der Fertigstellung zu notieren, um im Falle eines Rechtsstreits nachweisen zu können, dass Sie der Urheber des Werkes sind.

Um sicherzustellen, dass Ihre Software vor unbefugter Nutzung geschützt ist, empfehle ich Ihnen, Ihre Rechte als Urheberin zu stärken, indem Sie beispielsweise ein Copyright-Hinweis in den Quellcode oder in die Benutzeroberfläche des Programms einfügen. Dadurch können potenzielle Nutzer darauf hingewiesen werden, dass das Programm urheberrechtlich geschützt ist und nicht ohne Ihre Erlaubnis verwendet werden darf.

Des Weiteren können Sie überlegen, Ihre Software beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum registrieren zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen zusätzlichen Schutz für Ihr Werk und können im Falle einer Urheberrechtsverletzung rechtliche Schritte einleiten.

Insgesamt können Sie also beruhigt sein, dass Ihre Software als geistiges Eigentum geschützt ist und Sie als Urheberin anerkannt werden. Sollten Sie dennoch weitere Fragen oder Bedenken haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alice Falk
Rechtsanwältin im Bereich Urheberrecht

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Alice Falk