Darf ich Cover-Songs auf YouTube veröffentlichen?
Juni 18, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Alice Falk
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Lina Köhler und bin Hobby-Musikerin. In meiner Freizeit nehme ich gerne Cover-Versionen bekannter Songs auf und teile diese auf meinem YouTube-Kanal. Bisher hatte ich nie Probleme damit, aber in letzter Zeit habe ich gehört, dass es rechtliche Probleme geben könnte, wenn man Cover-Songs ohne Genehmigung veröffentlicht.
Mein aktueller Ist-Zustand ist, dass ich regelmäßig Cover-Songs auf YouTube hochlade, da ich Spaß daran habe und auch ein paar Follower habe, die meine Musik mögen. Allerdings macht mir die unsichere rechtliche Lage Sorgen. Ich möchte keine Probleme mit Urheberrechtsverletzungen bekommen oder dass mein Kanal gesperrt wird.
Meine Frage an Sie als Experten für Urheberrecht ist daher: Darf ich Cover-Songs auf YouTube veröffentlichen, ohne die Rechte an den Originalsongs zu besitzen? Gibt es mögliche Lösungen, um rechtliche Probleme zu vermeiden, wie zum Beispiel Lizenzierungsmöglichkeiten oder andere Optionen, um sicher und legal Cover-Songs zu veröffentlichen?
Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Einschätzung zu diesem Thema freuen, da mir eine klare rechtliche Orientierung sehr wichtig ist, um weiterhin meine Musik auf YouTube teilen zu können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Köhler
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Urheberrechts im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Cover-Songs auf YouTube. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um mögliche rechtliche Probleme machen und eine klare Orientierung in dieser Angelegenheit wünschen. Als Expertin für Urheberrecht möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einige wichtige Informationen zu diesem Thema geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Urheberrecht den Schutz von geistigem Eigentum regelt, einschließlich der Rechte an Musikwerken. Das bedeutet, dass die Rechte an einem Song, ob Original oder Cover, bei dem Urheber liegen, in der Regel also bei den Komponisten und Textdichtern des Songs. Wenn Sie also einen Cover-Song auf YouTube veröffentlichen, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen, kann dies als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und legal Cover-Songs zu veröffentlichen. Eine Option ist die Lizenzierung der Rechte an den Originalsongs. Das bedeutet, dass Sie die Erlaubnis der Urheber oder Rechteinhaber einholen, den Song zu covern und auf YouTube zu veröffentlichen. Es gibt verschiedene Lizenzierungsmöglichkeiten, je nachdem, ob Sie den Song kommerziell nutzen oder nur für private Zwecke covern möchten.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Plattformen wie der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die die Rechte von Musikern und Urhebern verwalten. Durch die Anmeldung bei der GEMA können Sie als Musikerin Ihre Cover-Songs legal veröffentlichen und erhalten eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Songs.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass es einige Ausnahmen im Urheberrecht gibt, die es erlauben, bestimmte urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, wie z.B. das Zitatrecht oder die Panoramafreiheit. Allerdings sind diese Ausnahmen in Bezug auf Cover-Songs oft nicht anwendbar, da es sich um vollständige Werke handelt.
Insgesamt empfehle ich Ihnen, sich vor der Veröffentlichung von Cover-Songs auf YouTube immer über die rechtliche Lage zu informieren und gegebenenfalls die entsprechenden Lizenzen einzuholen, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Rechte an einem Song besitzen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Urheberrecht zu wenden, der Sie professionell beraten kann.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen und Ihnen eine klare Orientierung bezüglich der Veröffentlichung von Cover-Songs auf YouTube geben. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alice Falk, Rechtsanwältin für Urheberrecht
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