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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Kann ich meinen Home Office Arbeitsplatz steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,

ich heiße Otto Zollmann und arbeite seit einiger Zeit im Home Office. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die COVID-19 Pandemie wurde mir vom Arbeitgeber ermöglicht, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei entstehen mir zusätzliche Kosten für die Einrichtung und Ausstattung meines Home Office Arbeitsplatzes, wie beispielsweise der Kauf eines Schreibtisches, eines Bürostuhls oder eines Druckers.

Ich frage mich, ob ich diese Kosten steuerlich geltend machen kann. Bisher habe ich keine Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Höhe ich die Ausgaben für mein Home Office von der Steuer absetzen kann. Ich mache mir Sorgen, dass ich am Ende des Jahres auf den Kosten sitzen bleibe und kein Steuervorteil für mich entsteht. Da ich nicht über unbegrenzte finanzielle Mittel verfüge, wäre es für mich wichtig zu wissen, ob ich die Möglichkeit habe, zumindest einen Teil der Ausgaben für mein Home Office Arbeitsplatz steuerlich abzusetzen.

Können Sie mir bitte erklären, ob und in welcher Form ich die Kosten für mein Home Office steuerlich geltend machen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Ausgaben absetzen zu können? Welche Dokumente oder Belege muss ich dafür vorlegen? Gibt es mögliche Höchstgrenzen oder Pauschalen, die ich beachten sollte?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Zollmann

Lilli Reuter

Sehr geehrter Herr Zollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für Ihr Home Office. In der Tat ist das ein sehr relevantes Thema, besonders in Zeiten wie diesen, in denen immer mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten.

Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung Ihres Home Office Arbeitsplatzes steuerlich geltend zu machen. Dabei handelt es sich um Werbungskosten, die im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden können. Zu den absetzbaren Kosten gehören beispielsweise der Kauf von Möbeln wie Schreibtisch und Bürostuhl, technischen Geräten wie Computer oder Drucker, sowie Kosten für Telefon, Internet und Strom. Auch Renovierungs- oder Umbaukosten können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.

Damit die Ausgaben für Ihr Home Office steuerlich anerkannt werden, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus klar abgegrenzt sein und ausschließlich beruflich genutzt werden. Es darf also kein privater Nutzungsanteil vorliegen. Zudem sollte der Arbeitsplatz notwendig für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit sein, d.h. es muss kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen Sie die Kosten für Ihr Home Office nachweisen können. Dazu sollten Sie Belege und Rechnungen über die anfallenden Ausgaben sammeln und aufbewahren.

Hinsichtlich der Höhe der absetzbaren Kosten gibt es keine festen Pauschalen oder Höchstgrenzen. Die tatsächlichen Kosten können in der Regel vollständig abgesetzt werden, solange sie angemessen und nachvollziehbar sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für das Home Office in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Gesamteinkommen stehen sollten.

Abschließend möchte ich betonen, dass es empfehlenswert ist, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Home Office Kosten ausschöpfen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lilli Reuter
Rechtsanwältin für Steuerrecht

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Lilli Reuter