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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Jobben nach dem Abitur

Hallo,
ich mache gerade mein Abitur und habe vor im Anschluss erst einmal ein bisschen Geld zu verdienen, bevor ich anfange zu studieren. Mein Studiengang fängt erst im Wintersemester an, ich habe also noch 3 Monate um Geld zu verdienen.
Muss ich steuern zahlen, wenn es über einen 400?-Minijob hinausgehen soll, und wie hoch wären die Steuerabgaben dann für mich und meinen Arbeitgeber?

Dr. Lars Nozar

Hallo, toll das Sie arbeiten wollen. Habe ich auch immer gemacht. Aber zur Frage:

Ein Ferienjob definiert sich kurz wie folgt:

In diesem Fall darf nicht mehr als 50Tage
im Jahr oder zwei Monate am Stück (5-Tage-
Woche) gearbeitet werden, egal wie viel verdient oder gearbeitet wird, es sei denn, die Tätigkeit wird berufsmäßig ausgeübt.

Das soll anhand der Frage aber keine Rolle spielen.

Minijobber dürfen nur 400 Euro im Monat
verdienen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld
wird angerechnet.
Ausnahme: Wenn unvorhergesehene
Mehrarbeit anfällt, darf auch mehr als
400 Euro verdient werden.
Keine Begrenzung der wöchentlichen
Arbeitszeit. (Für 15- bis 18-Jährige gilt das
Jugendarbeitsschutzgesetz).

Die sog. Minijobber brauchen grundsätzlich keine Lohnsteuerkarte. Der jeweilige Arbeitgeber zahlt zwei Prozent Lohnsteuerpauschale. Darauf muss der Arbeitgeber achten.

Beitragsfrei für den Minijobber ist die Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt allerdings abhängig vom Monatslohn 13 Prozent Pauschalbeitrag für die Krankenkasse und 15 Prozent für die
Rentenversicherung. Darum muss sich der Arbeitgeber kümmern.
Arbeitet der Minijobber in einem Privathaushalt, gilt etwas anderes. Dann zahlt der Arbeitgeber fünf Prozent Krankenversicherungsbeiträge und noch fünf Prozent Rentenversicherungsbeitrag.
Dann kommt die weitere Stufe, der sog. ?Midi-Job?, 800-Euro-Job oder auch Niedriglohnjobber.
Eine solche Tätigkeit ist dann Steuerpflichtig. Gebraucht wird dann eine Steuerkarte. Diese Tätigkeit ist zudem Sozialversicherungspflichtig. Falls Sie schon immatrikuliert sein sollten gilt für Studierendet: Wer nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ! Hierauf ist also zu achten.
Dritter Schritt, wenn Sie noch mehr verdienen wollen:
Dann wären Sie "normaler" Arbeitnehmer ohne Minijob Vergünstigung für Sie oder den Arbeitgeber.


So, die Frage dürfte beantwortet sein.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und wünsche viel Spaß im Studium.

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Experte für Steuerrecht

Dr. Lars Nozar