Welche Leistungen kann ich bei Erwerbsminderung von der Rentenversicherung erhalten?
Januar 19, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Christian Voigt
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Lucas Krüger und arbeite seit vielen Jahren als Lagermitarbeiter in einem Logistikunternehmen. Leider wurde bei mir vor Kurzem eine Erwerbsminderung festgestellt, die es mir erschwert, meinen Beruf weiterhin auszuüben. Durch die Einschränkungen in meiner Arbeitsfähigkeit und die damit verbundene reduzierte Arbeitsstundenanzahl, mache ich mir Sorgen um meine finanzielle Zukunft.
Ich habe bereits einige Recherchen angestellt und erfahren, dass es Leistungen der Rentenversicherung gibt, die mir bei einer Erwerbsminderung zustehen könnten. Allerdings bin ich mir unsicher, welche konkreten Leistungen ich in meinem Fall beantragen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Aktuell beziehe ich noch mein reguläres Gehalt, jedoch bin ich mir bewusst, dass dies auf Dauer nicht möglich sein wird, da meine Arbeitsfähigkeit weiterhin eingeschränkt ist. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung und Beratung bezüglich der Leistungen, die mir bei Erwerbsminderung von der Rentenversicherung zustehen könnten. Welche Schritte muss ich unternehmen, um diese Leistungen zu beantragen und welche Unterlagen werden dafür benötigt?
Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Expertise in diesem Bereich freuen, da meine finanzielle Situation durch die Erwerbsminderung belastend ist und ich gerne Klarheit darüber hätte, welche Unterstützung mir in Zukunft zusteht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Leistungen der Rentenversicherung bei Erwerbsminderung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit dieser Situation konfrontiert sind, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen zu helfen und Ihnen Klarheit über Ihre Ansprüche zu verschaffen.
Bei einer festgestellten Erwerbsminderung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Leistungen der Rentenversicherung zur Verfügung: die Erwerbsminderungsrente und die Teilrente. Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Gründen dauerhaft gemindert ist und Sie daher nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach Ihrem individuellen Fall und Ihrem bisherigen Einkommen.
Die Teilrente hingegen wird gezahlt, wenn Sie noch teilweise erwerbsfähig sind, aber aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf in vollem Umfang auszuüben. Auch hier richtet sich die Höhe der Teilrente nach Ihrem individuellen Fall.
Um eine Erwerbsminderungsrente oder Teilrente zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. In Ihrem Fall wäre das die Deutsche Rentenversicherung. Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel ärztliche Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die Einkommensnachweise der letzten Jahre.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag sorgfältig ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Falls Sie unsicher sind, welche Unterlagen genau benötigt werden, empfehle ich Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt im Sozialversicherungsrecht zu wenden, der Sie bei der Antragstellung unterstützen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre finanzielle Zukunft und hoffe, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Voigt
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