Darf ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld zusätzlich arbeiten?
Februar 16, 2024 | 60,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Schröter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht,
ich heiße Artur Rothammer und beziehe derzeit Arbeitslosengeld. Ich stehe vor der Herausforderung, dass ich zusätzlich zu meinem Bezug von Arbeitslosengeld gerne arbeiten möchte, um meine finanzielle Situation zu verbessern. Allerdings bin ich unsicher, ob dies überhaupt erlaubt ist und ob es Auswirkungen auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Momentan beziehe ich Arbeitslosengeld in Höhe von X Euro monatlich und habe die Möglichkeit, einen Nebenjob anzunehmen, um mein Einkommen aufzubessern. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies rechtlich erlaubt ist und wie sich eine zusätzliche Erwerbstätigkeit auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken könnte.
Meine Sorge ist, dass ich durch die Aufnahme eines Nebenjobs meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren könnte oder dass es zu Abzügen bei meinem Arbeitslosengeld kommt. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es möglich ist, während des Bezugs von Arbeitslosengeld zusätzlich zu arbeiten und welche Auswirkungen dies auf meinen Anspruch hätte.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten in diesem Fall und welche Möglichkeiten habe ich, um meinen finanziellen Spielraum zu erweitern, ohne meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gefährden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu Auskunft geben könnten, um meine Situation besser einschätzen zu können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Artur Rothammer
Sehr geehrter Herr Rothammer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, während des Bezugs von Arbeitslosengeld einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ich verstehe Ihre Sorge in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und werde Ihnen gerne die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten in dieser Situation erläutern.
Grundsätzlich ist es möglich, während des Bezugs von Arbeitslosengeld einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Allerdings gelten hier bestimmte Regelungen, die Sie beachten sollten. Wenn Sie einen Nebenjob ausüben möchten, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen. In der Regel dürfen Sie bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass es zu einer Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes kommt. Verdienen Sie durch die zusätzliche Erwerbstätigkeit weniger als 165 Euro im Monat, wird das Einkommen nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.
Sollten Sie über 165 Euro im Monat verdienen, wird Ihr Einkommen teilweise auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Dabei wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet, sondern nur ein Teil. In der Regel wird der Betrag, der über 165 Euro liegt, zu 80 Prozent auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Dies bedeutet, dass Sie trotz einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit weiterhin einen Teil Ihres Arbeitslosengeldes erhalten können.
Es ist wichtig, dass Sie alle Änderungen in Bezug auf Ihre Erwerbstätigkeit der Agentur für Arbeit mitteilen und regelmäßig Ihre Einkommensnachweise vorlegen. Andernfalls könnten Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden.
Insgesamt bietet die Möglichkeit einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Arbeitslosengeld die Chance, Ihr Einkommen zu erhöhen und Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Mit der Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der regelmäßigen Kommunikation mit der Agentur für Arbeit sollten Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht gefährden.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Schröter
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?