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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht,

mein Name ist Siegfried Kockel und ich wende mich an Sie, um Informationen darüber zu erhalten, wann ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann. Ich bin 45 Jahre alt und arbeite seit 20 Jahren als Tischler in einem Möbelhaus. Vor einem Jahr wurde bei mir eine schwere Bandscheibenerkrankung diagnostiziert, die meine körperliche Belastbarkeit stark beeinträchtigt. Trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation ist mein Gesundheitszustand nicht besser geworden und ich habe große Probleme, meine bisherige Arbeit auszuführen.

Aktuell beziehe ich Krankengeld von meiner Krankenversicherung, aber ich mache mir Sorgen, dass meine Erkrankung langfristig meine Existenz bedroht. Meine Ärzte haben mir geraten, über eine Erwerbsminderungsrente nachzudenken, da sie bezweifeln, dass ich in absehbarer Zeit wieder voll arbeitsfähig sein werde. Ich bin verunsichert darüber, ob ich die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfülle und wie der Antragsprozess abläuft.

Daher möchte ich von Ihnen wissen, welche konkreten Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen und wie ich am besten vorgehe, um meinen Antrag erfolgreich zu stellen. Gibt es bestimmte Unterlagen oder Gutachten, die ich vorlegen muss? Und wie lange dauert es in der Regel, bis über meinen Antrag entschieden wird? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu detaillierte Informationen geben könnten, um Klarheit in meine Situation zu bringen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Siegfried Kockel

Friedhelm Schröter

Sehr geehrter Herr Kockel,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erwerbsminderungsrente. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben und sich Sorgen um Ihre berufliche Zukunft machen. Gerne gebe ich Ihnen ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente.

Um eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen Sie grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen einerseits gesundheitlich eingeschränkt sein und andererseits mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, davon drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. In Ihrem Fall, mit 20 Jahren Berufstätigkeit als Tischler, erfüllen Sie diese Voraussetzung.

Die gesundheitliche Einschränkung muss so schwerwiegend sein, dass Sie nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Dies wird durch ärztliche Gutachten und Befunde nachgewiesen, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag vorlegen müssen. Es ist wichtig, dass diese Unterlagen aussagekräftig und aktuell sind, um Ihre Einschränkungen und die Prognose für Ihre berufliche Zukunft nachvollziehbar darzustellen.

Der Antragsprozess für eine Erwerbsminderungsrente kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nachdem Sie Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt haben, wird dieser von einem Sachbearbeiter geprüft. Es kann sein, dass zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Gutachten angefordert werden, um Ihre Einschränkungen zu überprüfen. In der Regel dauert es etwa drei bis sechs Monate, bis über Ihren Antrag entschieden wird. Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung.

Ich empfehle Ihnen, sich von Ihrem behandelnden Arzt unterstützen zu lassen und alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammenzustellen, um Ihren Antrag bestmöglich zu untermauern. Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Antragsprozess können Sie sich auch an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht wenden, der Sie umfassend beraten kann.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit und Ihren Antragsprozess.

Mit freundlichen Grüßen,

Friedhelm Schröter
Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht

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