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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Wie lange kann ich Elterngeld beanspruchen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht,

ich heiße Paula Otten und bin Mutter eines zweijährigen Kindes. Ich beziehe derzeit Elterngeld, da ich mich entschieden habe, nach der Geburt meines Kindes eine Zeitlang zuhause zu bleiben. Nun sorge ich mich um meine finanzielle Situation, da das Elterngeld bald ausläuft und ich nicht genau weiß, wie lange ich es noch beanspruchen kann.

Ich bin alleinerziehend und habe bisher das Elterngeld in vollem Umfang erhalten. Nun frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, das Elterngeld zu verlängern oder ob es andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die ich in Anspruch nehmen kann. Mein Kind ist noch zu jung für den Kindergarten und ich möchte sicherstellen, dass ich weiterhin genug Einkommen habe, um für uns beide zu sorgen.

Können Sie mir bitte sagen, wie lange ich Elterngeld beanspruchen kann und ob es alternative Unterstützungsmöglichkeiten gibt, auf die ich zurückgreifen kann? Ich mache mir Sorgen um unsere finanzielle Zukunft und wäre dankbar für Ihre Hilfe und Beratung.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Otten

Friedhelm Schröter

Sehr geehrte Frau Otten,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Elterngeldes und möglicher alternativer Unterstützungsmöglichkeiten. Ich verstehe Ihre Sorgen um Ihre finanzielle Situation als alleinerziehende Mutter und möchte Ihnen gerne weiterhelfen.

Das Elterngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten gezahlt. Es gibt die Möglichkeit, das Elterngeld auf bis zu 28 Monate zu verlängern, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Dies nennt sich Elterngeld Plus. Dabei erhalten Sie die Hälfte des Elterngeldes für doppelt so lange Zeit. Beispielsweise könnten Sie also für 28 Monate Elterngeld in Höhe von 50% des bisherigen Betrags erhalten, wenn Sie in Teilzeit arbeiten.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen, wenn Ihr Einkommen und das Einkommen Ihres Kindes nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann eine finanzielle Unterstützung für Sie sein.

Ein weiterer Anspruch könnte das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sein, wenn Sie nicht genug Einkommen haben, um den Bedarf zu decken. Hierbei werden Ihre Bedürfnisse und die Ihres Kindes berücksichtigt und ein entsprechender Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt.

Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten informieren und gegebenenfalls Anträge stellen, um Ihre finanzielle Situation abzusichern. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen bei der Beantragung von Leistungen zu helfen.

Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Schröter
Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht

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Friedhelm Schröter