Wann besteht Anspruch auf Kindergeld?
April 29, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Schröter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht,
ich heiße Theodor Eckstein und wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Kindergeld. Meine Frau und ich haben drei Kinder im Alter von 6, 9 und 12 Jahren. Bisher haben wir regelmäßig Kindergeld erhalten, jedoch haben wir vor kurzem einen Brief vom zuständigen Familienkassenamt erhalten, in dem steht, dass unser Anspruch auf Kindergeld überprüft wird.
Wir sind beide berufstätig und verdienen ein durchschnittliches Einkommen. Unser ältestes Kind besucht die weiterführende Schule, die anderen beiden sind noch in der Grundschule. Wir sind besorgt, dass wir möglicherweise den Anspruch auf Kindergeld verlieren könnten und möchten daher gerne mehr darüber erfahren, unter welchen Umständen man Anspruch auf Kindergeld hat.
Unsere finanzielle Situation ist momentan stabil, jedoch würden wir das Kindergeld weiterhin gerne in Anspruch nehmen, um die finanzielle Belastung durch die Kindererziehung zu mindern. Können Sie uns erklären, wann genau der Anspruch auf Kindergeld besteht und ob es mögliche Lösungen gibt, um unseren Anspruch zu erhalten?
Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung und bedanken uns im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Eckstein
Sehr geehrter Herr Eckstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kindergeld. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie besorgt sind, nachdem Sie einen Brief vom Familienkassenamt erhalten haben, in dem Ihr Anspruch auf Kindergeld überprüft wird. Es ist wichtig, sich über die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld zu informieren, um eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden.
Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und für minderjährige Kinder sorgen. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und dient der finanziellen Unterstützung bei der Erziehung der Kinder. In Ihrem Fall, als Eltern von drei Kindern im Alter von 6, 9 und 12 Jahren, erfüllen Sie grundsätzlich die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld.
Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen der Anspruch auf Kindergeld entfallen kann. Dazu zählen beispielsweise, wenn das Kind bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, älter als 18 Jahre ist und kein weiterführendes Bildungsziel verfolgt oder wenn das Kind ein eigenes Einkommen hat, das über einer bestimmten Grenze liegt. Es ist wichtig, dass Sie dem Familienkassenamt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um Ihren Anspruch auf Kindergeld zu sichern.
In Ihrem Fall, als berufstätige Eltern mit durchschnittlichem Einkommen, sollten Sie keine Probleme haben, den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich professionelle Hilfe zu suchen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Fehler bei der Antragsstellung gemacht werden.
Sollte Ihr Anspruch auf Kindergeld dennoch abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Als Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Schröter
Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht
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