Wie kann ich mich gegen unzulässige Mieterhöhungen wehren?
April 29, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Nina Koch
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie, da ich dringend rechtlichen Rat benötige. Ich bin Mieterin einer Wohnung und mein Vermieter hat mir kürzlich eine Mieterhöhung angekündigt, die meiner Meinung nach unzulässig ist. Hintergrund ist, dass mein Vermieter behauptet, dass die Miete aufgrund gestiegener Betriebskosten und Instandhaltungskosten erhöht werden müsse.
Der Ist-Zustand ist, dass ich seit mehreren Jahren in der Wohnung lebe und regelmäßig meine Miete pünktlich bezahle. Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand und ich habe bisher keine besonderen Probleme mit meinem Vermieter gehabt. Allerdings bin ich sehr besorgt darüber, dass die angekündigte Mieterhöhung meine finanzielle Situation stark belasten würde.
Meine Frage an Sie lautet daher: Wie kann ich mich gegen diese unzulässige Mieterhöhung wehren? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um die Mieterhöhung abzuwehren oder zumindest zu reduzieren? Gibt es bestimmte Fristen oder Formalitäten, die ich beachten muss, um erfolgreich gegen die Mieterhöhung vorzugehen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Chloé König
Sehr geehrte Frau König,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der angekündigten Mieterhöhung durch Ihren Vermieter. In der Tat ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte als Mieterin informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um gegen eine unzulässige Mieterhöhung vorzugehen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Mieterhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Ihr Vermieter muss sich dabei an die gesetzlichen Regelungen halten. Eine Mieterhöhung aufgrund gestiegener Betriebs- und Instandhaltungskosten ist grundsätzlich möglich, jedoch muss Ihr Vermieter bestimmte Anforderungen erfüllen.
Eine Mieterhöhung muss schriftlich und unter Einhaltung einer gesetzlichen Frist angekündigt werden. In der Regel beträgt die Frist drei Monate. Zudem muss Ihr Vermieter Ihnen eine nachvollziehbare Begründung für die Mieterhöhung geben und gegebenenfalls Belege über die gestiegenen Kosten vorlegen. Sollte Ihr Vermieter diese Anforderungen nicht erfüllen, könnte die Mieterhöhung rechtlich unwirksam sein.
Um gegen die Mieterhöhung vorzugehen, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie genau darlegen, aus welchen Gründen Sie die Mieterhöhung für unzulässig halten. Es empfiehlt sich, den Widerspruch schriftlich per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Sollte Ihr Vermieter trotz Ihres Widerspruchs an der Mieterhöhung festhalten, können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Dieser kann Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls eine Klage gegen die Mieterhöhung einreichen. Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen mit Ihrem Vermieter sorgfältig aufbewahren, um Ihre Position zu stärken.
Insgesamt ist es ratsam, bei einer angekündigten Mieterhöhung nicht voreilig zu reagieren, sondern sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Jeder Fall ist individuell und es kann hilfreich sein, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Koch, Rechtsanwältin
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