Kann ich Schadensersatz fordern, wenn mir durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entstanden ist?
Mai 5, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Nina Koch
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich in eine unglückliche Situation geraten bin und nicht sicher bin, wie ich weiter vorgehen soll. Mein Name ist Edith Lehmann und vor kurzem habe ich ein Produkt erworben, das sich im Nachhinein als fehlerhaft herausgestellt hat. Durch die Nutzung dieses Produktes ist mir ein erheblicher Schaden entstanden, sowohl finanziell als auch gesundheitlich.
Die Ausgangssituation ist folgende: Vor einem Monat habe ich online eine neue Küchenmaschine gekauft, da meine alte Maschine defekt war und ich dringend eine neue benötigte. Nachdem ich das Gerät erhalten habe, habe ich es sofort ausprobiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Maschine ungewöhnliche Geräusche machte und sich plötzlich während des Betriebs plötzlich abschaltete. Als ich das Gerät überprüfte, stellte ich fest, dass ein Teil des Gehäuses gebrochen war und sich in den Lebensmitteln verfangen hatte, die ich gerade verarbeitet hatte. Dadurch wurde nicht nur das Gerät selbst unbrauchbar, sondern auch meine Lebensmittel ruiniert.
Meine Sorge ist nun, dass ich nicht nur den finanziellen Verlust des defekten Gerätes tragen muss, sondern auch die Kosten für die Lebensmittel, die ich entsorgen musste. Zudem bin ich besorgt über meine Gesundheit, da ich nicht ausschließen kann, dass ich möglicherweise Schadstoffe aus dem defekten Produkt aufgenommen habe. Daher frage ich mich, ob ich in dieser Situation Schadensersatz fordern kann und wie ich hierbei vorgehen sollte.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich einen Anspruch auf Schadensersatz habe und welche Schritte ich unternehmen sollte, um mein Recht geltend zu machen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Lehmann
Sehr geehrte Frau Lehmann,
vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage bezüglich des fehlerhaften Produktes, das Ihnen sowohl finanziellen als auch gesundheitlichen Schaden zugefügt hat. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solch unglückliche Situation geraten sind. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.
In Ihrem Fall haben Sie als Verbraucherin grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung und Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn ein gekauftes Produkt mangelhaft ist und dadurch Schäden entstehen, können Sie vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels, den Austausch des Produktes oder im Falle eines erheblichen Mangels auch eine Preisminderung oder im Extremfall sogar den Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz verlangen.
In Ihrem Fall scheint es sich um ein deutliches Qualitätsproblem bei der Küchenmaschine zu handeln, da nicht nur das Gerät selbst unbrauchbar geworden ist, sondern auch Ihre Lebensmittel ruiniert wurden. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar, der Ihren Anspruch auf Schadensersatz begründet. Sie sollten daher umgehend Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und ihn über den Mangel informieren. Fordern Sie ihn auf, den Schaden zu beheben, sei es durch Reparatur, Austausch oder Rückerstattung des Kaufpreises.
Sollte der Verkäufer nicht kooperativ sein oder sich weigern, Ihren Ansprüchen nachzukommen, empfehle ich Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte wie eine Klage einzuleiten.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente und Beweise sammeln, die den Mangel und den entstandenen Schaden belegen. Dazu gehören unter anderem der Kaufvertrag, Rechnungen, Fotos vom defekten Produkt und den beschädigten Lebensmitteln sowie ärztliche Unterlagen, falls Sie gesundheitliche Beschwerden haben sollten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Koch
Rechtsanwältin
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?