Darf mein Vermieter meine Wohnung ohne meine Zustimmung besichtigen lassen?
Mai 17, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Schulz
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage zum Mietrecht. Ich heiße Thomas Winterberg und bin Mieter einer Wohnung in Berlin. In meinem Mietvertrag steht nichts darüber, dass mein Vermieter das Recht hat, meine Wohnung ohne meine Zustimmung zu besichtigen. Dennoch hat mein Vermieter in letzter Zeit mehrmals angekündigt, dass er gerne einmal vorbeikommen würde, um sich die Wohnung anzusehen.
Ich fühle mich dabei unwohl und frage mich, ob mein Vermieter überhaupt das Recht hat, meine Wohnung ohne meine Zustimmung zu betreten. Ich möchte meine Privatsphäre schützen und mich nicht ständig beobachtet fühlen. Kann mein Vermieter einfach so vorbeikommen und meine Wohnung besichtigen? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mich als Mieter schützen?
Ich habe bereits versucht, mit meinem Vermieter darüber zu sprechen, aber er beharrt darauf, dass er als Vermieter das Recht hat, die Wohnung zu besichtigen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das stimmt und ob ich mich dagegen wehren kann. Ich würde gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, um meine Privatsphäre zu schützen und ob ich meinem Vermieter den Zutritt zur Wohnung verweigern kann.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir sagen könnten, welche Rechte ich als Mieter in dieser Situation habe. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Winterberg
Sehr geehrter Herr Winterberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Besichtigungsrecht des Vermieters in Bezug auf Ihre Mietwohnung in Berlin. Ich verstehe Ihre Sorge um Ihre Privatsphäre und werde Ihnen im Folgenden ausführlich erläutern, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter in Bezug auf Besichtigungen durch den Vermieter haben.
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter das Recht hat, die vermietete Wohnung zu besichtigen. Dies ergibt sich aus § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welcher besagt, dass der Vermieter das Recht hat, die Mietsache in angemessenen Zeitabständen zu besichtigen. Allerdings muss der Vermieter dabei Ihre Interessen und Ihre Privatsphäre angemessen berücksichtigen.
In Ihrem Fall ist es wichtig zu beachten, dass in Ihrem Mietvertrag keine konkreten Regelungen zu Besichtigungen durch den Vermieter festgehalten sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter einfach so vorbeikommen kann, wann es ihm beliebt. Vielmehr müssen Besichtigungen in angemessenen Zeitabständen und zu angemessenen Zeiten erfolgen. Der Vermieter sollte sich vorher mit Ihnen abstimmen und einen konkreten Termin vereinbaren.
Sollten Sie sich unwohl fühlen oder das Gefühl haben, dass Ihr Vermieter zu häufig oder ohne angemessene Ankündigung Ihre Wohnung besichtigen möchte, haben Sie das Recht, dem Vermieter den Zutritt zu verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Besichtigungen Ihre Privatsphäre unangemessen beeinträchtigen. In einem solchen Fall können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Es ist ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und ihm Ihre Bedenken bezüglich der Besichtigungen mitzuteilen. Versuchen Sie, eine klare Vereinbarung zu treffen, die sowohl die Interessen des Vermieters als auch Ihre Privatsphäre angemessen berücksichtigt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Rechte zu schützen.
Abschließend möchte ich betonen, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Ihre Privatsphäre als Mieter schützen. Sie haben das Recht auf eine ungestörte Nutzung Ihrer Mietwohnung und können dem Vermieter den Zutritt verweigern, wenn dieser Ihre Privatsphäre unangemessen beeinträchtigt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz
Rechtsanwalt für Mietrecht
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