Wie läuft die rechtliche Anerkennung von ausländischen Adoptionen ab?
April 24, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Gerald Endres
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internationales Recht,
ich heiße Thomas Völker und ich habe eine Frage bezüglich der rechtlichen Anerkennung von ausländischen Adoptionen. Meine Frau und ich haben vor einiger Zeit ein Kind aus dem Ausland adoptiert und nun stehen wir vor der Frage, wie wir die Adoption rechtlich anerkennen lassen können.
Die Ausgangssituation ist folgende: Wir haben uns für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland entschieden, da wir schon lange den Wunsch nach einem eigenen Kind haben und uns für dieses Kindern eine liebevolle Familie bieten möchten. Nach einem langen und aufwändigen Adoptionsprozess haben wir das Kind nun bei uns aufgenommen und es ist bereits fester Bestandteil unserer Familie.
Der Ist-Zustand ist jedoch, dass die Adoption bisher nur im Ausland rechtlich anerkannt wurde. Wir sind uns jedoch unsicher, wie wir die Adoption auch in Deutschland rechtlich anerkennen lassen können und welche Schritte dafür notwendig sind. Wir machen uns Sorgen, dass es möglicherweise Probleme geben könnte, wenn die Adoption nicht auch hierzulande anerkannt ist, beispielsweise im Hinblick auf Erbrecht oder anderen rechtlichen Angelegenheiten.
Daher meine Frage an Sie: Wie läuft die rechtliche Anerkennung von ausländischen Adoptionen in Deutschland ab und welche Schritte müssen wir dafür unternehmen? Gibt es besondere Voraussetzungen oder Fristen, die wir beachten müssen? Wir sind für jede Information und Unterstützung dankbar, um die Adoption unseres Kindes auch hierzulande rechtlich abzusichern.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Völker
Sehr geehrter Herr Völker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Anerkennung von ausländischen Adoptionen in Deutschland. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die rechtliche Absicherung der Adoption Ihres Kindes machen und ich werde Ihnen gerne weiterhelfen.
Grundsätzlich ist es möglich, eine im Ausland erfolgte Adoption auch in Deutschland rechtlich anzuerkennen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss die ausländische Adoption den deutschen Rechtsnormen entsprechen, insbesondere müssen die grundlegenden Prinzipien des deutschen Adoptionsrechts eingehalten worden sein.
Um die ausländische Adoption in Deutschland anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. In diesem Antrag müssen Sie alle relevanten Unterlagen vorlegen, die die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der ausländischen Adoption belegen. Dazu gehören beispielsweise das Adoptionsurteil aus dem Ausland, Nachweise über die Zustimmung der leiblichen Eltern, sowie alle weiteren relevanten Dokumente.
Das Familiengericht prüft dann den Antrag und die vorgelegten Unterlagen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die ausländische Adoption in Deutschland rechtlich anerkannt. Nach der Anerkennung haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer inländischen Adoption. Dies betrifft unter anderem das Sorgerecht, das Unterhaltsrecht sowie erbrechtliche Angelegenheiten.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Adoption zeitnah stellen, um mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Anwalt für Internationales Recht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Glück für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Endres
Rechtsanwalt für Internationales Recht
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