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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzrecht

Grundschuldbrief Rückgabe

Die Anforderung einer Grundschuldbriefuebertragung
erfolgte meiner Meihnung nach sittenwidrig.

Der Grundschuldbrief (nachrangig eingetragen)
wurde übergeben, damit der Empfänger (Investor für eine
Softwarefirma) fällige Honorarforderungen
an den Grundschuldbrief-Inhaber bezahlen sollte.

Es wurden nur rudimentät Zahlungen geleiste
(Nachweis geplatze Scheck's)

Die Softwarefirma meldete ca. 6 Monate nach
der Grundschuldbrief - Übergabe Insolvenz an
(wurde mangels Masse abgelehnt Jahr 2006).

Der Investor - im Besitz des Grundschuldbriefes -
weigert sich den übergebenen Grundschuldbrief
zurückzugeben.

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn die Grundschuld selbst noch besteht, hat der Gläubiger weiterhin Eigentum an dem Grundschuldbrief. Dies ergibt sich aus § 952 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Diese zwingende Bestimmung verhindert, dass eine Urkunde und das dort verbriefte Recht getrennte Wege gehen können.

Wurde die durch die Grundschuld gesicherte Forderung weder vollständig getilgt noch abgetreten, haben Sie als Gläubiger und damit Eigentümer des Briefes einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB gegen den derzeitigen Besitzer des Briefes.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Experte für Insolvenzrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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