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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsrecht

Kann eine GmbH auch ohne Geschäftsführer betrieben werden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht,

ich bin Maria Heck und führe seit einigen Jahren eine GmbH, die sich auf den Vertrieb von hochwertigen Kosmetikprodukten spezialisiert hat. Vor Kurzem ist mein Geschäftsführer unerwartet aus persönlichen Gründen ausgeschieden und ich stehe nun vor der Frage, ob eine GmbH auch ohne Geschäftsführer betrieben werden kann.

Der aktuelle Ist-Zustand ist folgender: Nach dem Ausscheiden meines Geschäftsführers habe ich versucht, einen neuen geeigneten Kandidaten zu finden, was sich jedoch als schwieriger als erwartet erwiesen hat. Da die Geschäftsführungsaufgaben jedoch weiterhin erledigt werden müssen, bin ich nun unsicher, wie ich am besten vorgehen soll.

Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich nicht genau weiß, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, eine GmbH ohne Geschäftsführer zu betreiben und welche Konsequenzen dies für mein Unternehmen haben könnte. Zudem mache ich mir Gedanken darüber, wie die Geschäftsführungsaufgaben in der Zwischenzeit wahrgenommen werden können, um den reibungslosen Ablauf des Unternehmens zu gewährleisten.

Daher meine konkrete Frage an Sie: Kann eine GmbH auch ohne Geschäftsführer betrieben werden und wenn ja, wie sollten die Geschäftsführungsaufgaben in der Zwischenzeit erledigt werden? Gibt es mögliche Lösungsansätze oder Alternativen, die ich in Betracht ziehen könnte, um die Geschäftsführung meines Unternehmens sicherzustellen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Heck

Otto König

Sehr geehrte Frau Heck,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geschäftsführung Ihrer GmbH ohne einen aktuellen Geschäftsführer. Die Frage, ob eine GmbH auch ohne Geschäftsführer betrieben werden kann, ist nicht ganz einfach zu beantworten, da das GmbH-Gesetz in Deutschland die Bestellung eines Geschäftsführers vorsieht. Gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG muss eine GmbH mindestens einen Geschäftsführer haben, der die Gesellschaft nach außen vertritt und die Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt.

Wenn also der Geschäftsführer Ihrer GmbH aus persönlichen Gründen ausgeschieden ist und Sie keinen neuen Geschäftsführer gefunden haben, befinden Sie sich in einer rechtlich heiklen Situation. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, eine GmbH ohne Geschäftsführer zu betreiben. Es ist daher dringend ratsam, zeitnah einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Andernfalls könnte dies zu einer Haftung der Gesellschafter führen oder sogar zur Auflösung der GmbH führen.

In der Zwischenzeit können die Geschäftsführungsaufgaben von Ihnen als Gesellschafterin wahrgenommen werden, jedoch sollten Sie darauf achten, dass dies nur eine vorübergehende Lösung ist. Es empfiehlt sich, schnellstmöglich einen geeigneten Geschäftsführer zu finden, um den reibungslosen Ablauf des Unternehmens sicherzustellen.

Wenn es Ihnen schwer fällt, einen neuen Geschäftsführer zu finden, können Sie auch überlegen, ob eine externe Interimslösung in Form eines Geschäftsführers auf Zeit in Betracht kommt. Diese Personen sind spezialisiert auf die vorübergehende Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben und können Ihnen helfen, bis Sie einen dauerhaften Geschäftsführer gefunden haben.

In jedem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig an einen Anwalt für Gesellschaftsrecht zu wenden, um Ihre Situation zu klären und rechtliche Schritte zu besprechen. Ich stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Suche nach einer geeigneten Lösung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto König
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

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Otto König