Kann ich als Gesellschafter einer GmbH meine Anteile ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter veräußern?
November 11, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Otto König
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Jürgen Born und bin Gesellschafter einer GmbH. In letzter Zeit habe ich überlegt, meine Anteile an der Gesellschaft zu veräußern, da ich mich beruflich neu orientieren möchte. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich meine Anteile ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter veräußern kann.
Die Gesellschaftsverträge wurden vor einigen Jahren abgeschlossen und enthalten keine konkreten Regelungen bezüglich des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen. Momentan halte ich 30% der Anteile, während die anderen Gesellschafter jeweils 35% halten.
Meine Sorge ist, dass die anderen Gesellschafter einem Verkauf meiner Anteile nicht zustimmen würden, da sie möglicherweise Bedenken bezüglich des neuen Gesellschafters haben könnten. Gleichzeitig möchte ich nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten und möchte daher im Voraus abklären, ob ich meine Anteile unabhängig von deren Zustimmung veräußern kann.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich als Gesellschafter einer GmbH meine Anteile ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter veräußern kann? Falls nicht, welche anderen Möglichkeiten habe ich, um aus der Gesellschaft auszusteigen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Born
Sehr geehrter Herr Born,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verkaufs Ihrer Anteile an der GmbH, an der Sie beteiligt sind. In Ihrem Fall ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen zu beachten, insbesondere da in den Gesellschaftsverträgen keine konkreten Regelungen hierzu festgehalten wurden.
Grundsätzlich gilt, dass der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich ist, sofern die Satzung der GmbH keine abweichenden Regelungen vorsieht. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Anteile nicht ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter veräußern können.
In Ihrem speziellen Fall halten Sie 30% der Anteile, während die anderen Gesellschafter jeweils 35% besitzen. Da keine konkreten Regelungen bezüglich des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen im Gesellschaftsvertrag festgehalten sind, sollten Sie mit den anderen Gesellschaftern in Verhandlungen treten, um eine Einigung über den Verkauf Ihrer Anteile zu erzielen.
Sollten die anderen Gesellschafter jedoch nicht einverstanden sein, gibt es einige alternative Möglichkeiten, um aus der Gesellschaft auszusteigen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, Ihre Anteile an einen Dritten zu verkaufen, der bereits in der Gesellschaft involviert ist und somit bereits das Vertrauen der anderen Gesellschafter genießt. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Gesellschaft zu verlassen und Ihre Anteile an die übrigen Gesellschafter zu verkaufen oder diese anderweitig abzutreten.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vor jeglichen Schritten rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine rechtlichen Schwierigkeiten infolge Ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft bekommen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto König
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